Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten

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3.8 Organisationen der Wirtschaft ausserhalb von Energie, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei

22 Organisationen der Wirtschaft ausserhalb von Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei haben eine Stellungnahme eingereicht. Das Stimmungsbild ist divers:

− Zehn Stellungnehmende der Wirtschaft (BMS, economiesuisse, cemsuisse, FKB, SAGV,

SBB, SBV, SI, SM, ZS) begrüssen die Stossrichtung der Vorlage mit diversen Anpassungsanträgen. Die Mehrheit der Stellungnehmenden begrüssen es, dass der Bundesrat der Biodiversitätsinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellt. Im Rahmen der Massnahmenumsetzung sollen Zielkonflikte adressiert sowie ein volkswirtschaftlich positives Kosten-Nutzen-Verhältnis angestrebt werden.

− CCIG, SBS, STV beurteilen die Vorlage kritisch und fordern eine inhaltliche Abschwä-

chung.

− CP, cvci, HIS, HKBB, HS, SBV-SSE, SGV, ZRH unterstützen die Vorlage nicht, weil sie

ihnen zu weit geht. Mehrmals wird bemängelt, dass die Vorlage zu starr ausgestaltet ist und die Bedürfnisse verschiedener Akteure nicht berücksichtigt.

− Der Baumeisterverband (SBV-SSE) lehnt die Vorlage insbesondere aus folgenden Grün-

den ab:

o Die Festlegung von 17 % der Landesfläche für Biodiversitätsförderung stell eine zu starre Regelung dar.

o Die Förderung der Baukultur sei in der Vorlage sachfremd und müsse separat behandelt werden.

− AIHK, arv haben keine allgemeine Beurteilung der Vorlage vorgenommen, sondern sich

v.a. zu einzelnen Artikeln oder Themen geäussert.

3.9 Energiebereich

Der Grossteil der Akteure im Energiebereich (Axpo, AEE, BKW, CKW, EWZ, ReP, RG, SW, SWE, VLS, VSE) lehnt die Biodiversitätsinitiative als zu weitgehend ab und bevorzugt den Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe. Der Gegenvorschlag muss aber eine sichere Versorgung mit erneuerbarer Energie gewährleisten, ein effizientes Netz bereitstellen und mit der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie vereinbar sein. Die Akteure fordern eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage insbesondere in folgenden Punkten:

− Der Ausweitung von Schutzgebieten und des Schutzstatus stehen die Akteure kritisch

gegenüber. Eine Ausweitung soll nur unter Vorbehalt einer vorgängigen Güterabwägung im Gesamtinteresse der Gesellschaft vorgenommen werden.

− Auf die Schaffung neuer Kategorien von Schutzgebieten soll verzichtet werden.

− Bei der Güterabwägung darf es keine reine Einzel-Objekt-Betrachtung geben, da für die

Umsetzung der Energie- und Klimastrategie die Gesamtheit der Energieinfrastruktur benötigt werde.

− Die bestehende Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen ist beizubehalten.

− Den Flächenzielen sind sämtliche bereits geschützten Flächen zuzurechnen, die der Bio-

diversität dienen (insb. auch BLN-Gebiete).

Drei Akteure im Energiebereich (KwZ, SAK, SN) lehnen die Vorlage entschieden ab, weil siedas Ziel einer sicheren Stromversorgung und der klimaneutralen Schweiz im Jahr 2050 gefährde.

Die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) lehnt die Vorlage ab, weil sie ihr zu wenig weit geht. Swissolar (SSOL) unterstützt grundsätzlich die Absicht des Bundesrats, mit einem indirekten Gegenvorschlag unbestrittene Anliegen der Biodiversitätsinitiative aufzunehmen,

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