Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten

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Landschaft und des Schweizer Kulturerbes nicht ausreicht. Sie unterstützen die Biodiversitätsinitiative.

3.13 Raumplanung

Fünf stellungnehmende Akteure der Raumplanung (BSA, BSLA, ES, SIA, EspaceSuisse) unterstützen die Vorlage und begrüssen es, dass Schritte zur Sicherung und Förderung der Biodiversität und der Baukultur in der Schweiz unternommen werden.

3.14 Sport-, Erholungs- und Gesundheitsbereich

Der Grossteil der stellungnehmenden Akteure aus dem Sport, Erholungs- und Gesundheitsbereich (Swiss Olympic Dachverband und Fachverband Swiss Athletics, PBS, PS, SC, SHV, SS, SWS) hat eine identische Stellungnahme eingereicht. Die acht Akteure nehmen keine Positionierung zur Biodiversitätsinitiative oder zum indirekten Gegenvorschlag ein. Die Akteure begrüssen den Schutz und die Stärkung der biologischen Vielfalt und die Aufwertung von Naherholungsgebieten ausdrücklich, sofern Nutzung und Schutz im Einklang gehalten werden und auch der Sport mit seinen Interessen bezüglich Zugänglichkeit und Ausgestaltung der Landschaft als Akteur und Partner anerkannt und in die Prozesse miteinbezogen wird.

3.15 Wissenschaft

Es sind drei Stellungnahmen der Wissenschaft eingegangen (ETH-Rat, FiBL, gemeinsame Stellungnahme von a+). Diese Stellungnehmenden stimmen der Vorlage zu. In allen drei Stellungnahmen wird die Bedeutung von Vernetzungsgebieten betont. Das FiBL sowie a+ fordern eine zusätzliche Verschärfung der Vorlage: Beide verlangen insbesondere, dass die ökologische Infrastruktur im Natur- und Heimatschutzgesetz an geeigneter Stelle thematisiert wird oder in einem eigenen Artikel verankert wird.

3.16 Andere

Es haben 11 weitere interessierte Akteure eine Stellungnahme abgegeben.

USPI und TB lehnen die Vorlage aus diversen Gründen ab, insbesondere aber, weil sie die Raumplanung noch starrer macht und die Bedürfnisse der Gesellschaft und Wirtschaft nicht berücksichtigt. Ausserdem erwarten die Organisationen Zielkonflikte mit anderen politischen Bereichen wie Verkehr, Energie, Landwirtschaft.

Vier stellungnehmende Akteure (AGB, HEV, SAB, SVIT) begrüssen grundsätzlich die Idee eines indirekten Gegenvorschlags, sofern dieser angepasst wird. AGB und SAB fordern,

dass auf die Festlegung eines Flächenziels sowie auf die quantitativen Vorgaben für Schutzgebiete auf regionaler und kommunaler Ebene verzichtet wird. Der HEV setzt sich insbesondere für mehr raumplanerische und rechtliche Handlungsspielräume ein.

Drei weitere Akteure (CaF, SVV, WBG) stimmen der Vorlage mit Anpassungsvorschlägen zu und der Zürcher Tierschutz (ZT) fordert eine weitere Verschärfung.

Der Verband Immobilien Schweiz (VIS) hat keine allgemeine Beurteilung der Vorlage abgegeben.

3.17 Privatpersonen

Eine Privatperson lehnt sowohl die Biodiversitätsinitiative als auch den Gegenvorschlag ab. Eine weitere Privatperson hat ebenfalls eine Stellungnahme eingereicht, aber ohne allgemeine Beurteilung der Vorlage.

11/52 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774