Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/58: Verlängerung der Covid-19-Verordnung Asyl · 11 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.851620
Zum heutigen Zeitpunkt ist weiterhin noch nicht absehbar, wie lange die Massnahmen des Bundesrates und des BAG zur Bekämpfung des Coronavirus aufrechterhalten werden müssen. Dies gilt auch für die Massnahmen im Asylbereich. Aus diesem Grund soll die Covid-19- Verordnung Asyl bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Dies entspricht auch der Geltungsdauer von Artikel 5 Buchstabe c Covid-19-Gesetz, welcher die gesetzliche Grundlage für die Covid-19-Verordnung Asyl darstellt. Damit kann eine lückenlose Gültigkeit der getroffenen Massnahmen im Asylbereich sichergestellt werden. Die geltenden Regelungen der Covid-19-Verordnung Asyl sollen materiell unverändert übernommen werden.
3 Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmenden
Im Anhang findet sich ein Verzeichnis der Kantone, Parteien sowie der eingeladenen Organisationen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben. Alle eingegangenen Stellungnahmen sind öffentlich zugänglich.