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Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten

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Anhang 3 (Art. 29)

Berechnung der individuellen Zielvorgabe

1 Berechnung der individuellen Zielvorgabe für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper

1.1 Bei Kleinimporteuren wird die individuelle Zielvorgabe für die CO2-Emis-

sionen anhand der folgenden Formel für jedes Fahrzeug einzeln berechnet und auf drei Dezimalstellen gerundet:

Individuelle Zielvorgabe des Fahrzeugs: z + a (m – Mt-2) g CO2/km;

1.2 Bei Grossimporteuren wird die individuelle Zielvorgabe für die durchschnitt-

lichen CO2-Emissionen anhand der folgenden Formel für jede Neuwagenflotte einzeln berechnet und auf drei Dezimalstellen gerundet:

Individuelle Zielvorgabe der Neuwagenflotte: z + a (Mi,t – Mt-2) g CO2/km; z: Zielwert für CO2-Emissionen gemäss Artikel 10 Absatz 4 des CO2- Gesetzes und Artikel 21 der vorliegenden Verordnung:

bei Personenwagen: 118 g CO2/km

bei Lieferwagen und leichten Sattelschleppern: 186 g CO2/km

a: Steigung der Zielwertgeraden:

bei Personenwagen: 0,0333

bei Lieferwagen und leichten Sattelschleppern: 0,096

m: Leergewicht des Personenwagens beziehungsweise des Lieferwagens oder des leichten Sattelschleppers in kg. Das Leergewicht ist gemäss Artikel 7 Absatz 1 VTS76 zu ermitteln. Ab dem Jahr 2025 ist die WLTP-Prüfmasse gemäss der Definition in Anhang XXI Nummer 3.2.25 der Verordnung (EU) 2017/1151 zu verwenden, sofern verfügbar.

Mi,t: durchschnittliches Leergewicht der im Jahr erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen beziehungsweise Lieferwagen oder leichten Sattelschlepper des Grossimporteurs in kg, gerundet auf drei Dezimalstellen. Mt-2: durchschnittliches Leergewicht der in der Schweiz im Jahr vor dem Vorjahr erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen beziehungsweise Lieferwagen oder leichten Sattelschlepper in kg

2 Durchschnittliches Leergewicht

2.1 Personenwagen

Das durchschnittliche Leergewicht der erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen betrug im Kalenderjahr:

a. 2020: …kg

76 SR 741.41