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Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten

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Anhang 5 (Art. 34 und 37)

Anrechnung von synthetischen Treibstoffen

1 Berechnung

RedST = ST ∙ EFref ∙ Antfossil ∙ 1’000'000*/FL g CO2/km

Dabei ist:

RedST: Die anrechenbare CO2-Verminderung durch die Anrechnung jeweils eines Typs von synthetischem Treibstoff als Summe in g CO2/km

ST: Die Menge des anzurechnenden synthetischen Treibstoffs gemäss Antrag des Importeurs, in TJ enthaltener Energie

EFref Der Emissionsfaktor des zu ersetzenden fossilen Treibstoffs nach Anhang 18, in t CO2/TJ

Antfossil Der durchschnittliche Anteil fossilen Treibstoffs im Treibstoffgemisch, welches an der Tanksäule abgegeben wird

FL: Die durchschnittliche Lebensfahrleistung gemäss Ziffer 2 in Kilometer

2 Durchschnittliche Lebensfahrleistung

Die durchschnittliche Lebensfahrleistung von Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern beträgt 220'000 Kilometer.