Vorlage
Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 114Fedlex · Vorlage
Anhang 5 (Art. 34 und 37)
Anrechnung von synthetischen Treibstoffen
1 Berechnung
RedST = ST ∙ EFref ∙ Antfossil ∙ 1’000'000*/FL g CO2/km
Dabei ist:
RedST: Die anrechenbare CO2-Verminderung durch die Anrechnung jeweils eines Typs von synthetischem Treibstoff als Summe in g CO2/km
ST: Die Menge des anzurechnenden synthetischen Treibstoffs gemäss Antrag des Importeurs, in TJ enthaltener Energie
EFref Der Emissionsfaktor des zu ersetzenden fossilen Treibstoffs nach Anhang 18, in t CO2/TJ
Antfossil Der durchschnittliche Anteil fossilen Treibstoffs im Treibstoffgemisch, welches an der Tanksäule abgegeben wird
FL: Die durchschnittliche Lebensfahrleistung gemäss Ziffer 2 in Kilometer
2 Durchschnittliche Lebensfahrleistung
Die durchschnittliche Lebensfahrleistung von Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern beträgt 220'000 Kilometer.