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Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten
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2.2 Neuwagenflotte aus schweren Fahrzeugen
Die durchschnittlichen CO2-Emissionen einer Neuwagenflotte aus schweren Fahrzeugen werden anhand der folgenden Formel berechnet und auf drei Dezimalstellen gerundet:
MCO2 = ∑sg Antsg∙ MPWsg ∙ MCO2sg g CO2/tkm
MCO2: Durchschnittliche CO2-Emissionen der Neuwagenflotte in Gramm CO2 pro Tonnenkilometer
Antsg Untergruppen-Anteile in der Neuwagenflotte
MPWsg Gewichtungsfaktor der Untergruppen für Kilometerleistung und Nutzlast nach Anhang I Ziffer 2.6 der Verordnung (EU) 2019/1242
MCO2sg Durchschnittliche CO2-Emissionen je Untergruppe in der Neuwagenflotte, berechnet nach der Formel gemäss Anhang I Ziffer 2.2 der Verordnung (EU) 2019/1242 aus den Werten je Fahrzeug nach Artikel 31 Absatz 1.