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Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten
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Kann der Prospektionsbeitrag gewährt werden, so werden im Vertrag nach Artikel 194 Absatz 4 insbesondere folgende Punkte geregelt:
a. die von der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller zu erreichenden Meilensteine und die einzuhaltenden Termine;
b. die Informationspflicht der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers gegenüber dem BFE namentlich bezüglich der Finanzrapporte, der Schlussabrechnungen und allfälliger Änderungen des Projekts;
c. Umfang, Bedingungen und Fälligkeiten des Prospektionsbeitrags;
d. vorbehaltlich kantonaler Monopole die unentgeltliche Übertragung der Anlage auf den Bund und die Einräumung eines Kaufrechts am Grundstück zugunsten des Bundes, wenn ein Projekt nicht weiterverfolgt und auch nicht anderweitig genutzt wird;
e. die Offenlegung aller finanzieller Daten, die zur Berechnung allfälliger Verluste oder Gewinne nach Artikel 196 notwendig sind;
f. Gründe, die zur Vertragsauflösung führen;
g. weitere Auflagen.
3.4 Projektdurchführung und Projektabschluss
3.4.1 Die Projektantin oder der Projektant führt die geplanten Prospektionsarbeiten
durch.
3.4.2 Die Projektbegleiterin oder der Projektbegleiter begleitet das Projekt während
der Prospektionsarbeiten und evaluiert die Ergebnisse. Die Projektbegleiterin oder der Projektbegleiter kann zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben das Expertengremium beiziehen. Sie oder er erstattet dem BFE und dem Expertengremium regelmässig Bericht.
3.4.3 Werden die Meilensteine oder die Termine nach Ziffer 3.3 Buchstabe a nicht
eingehalten, so kann das BFE den Vertrag unverzüglich auflösen.
3.4.4 Nach Abschluss der Arbeiten evaluiert das Expertengremium zuhanden des
BFE die Ergebnisse der Prospektionsarbeiten und beurteilt die Ergebnisse hinsichtlich der erwarteten Erhöhung der Wahrscheinlichkeit, ein vermutetes Geothermie-Reservoir vorzufinden.
4 Verfahren für eine Unterstützung der Erschliessung
4.1 Ein Gesuch für eine Unterstützung der Erschliessung kann nur eingereicht
werden, wenn im betreffenden Gebiet vorgängig eine Prospektion durchgeführt wurde und ein Prospektionsbericht bezüglich der Wahrscheinlichkeit eines vermuteten Geothermie-Reservoirs vorliegt.
4.2 Gesuch
Das Gesuch muss Auskunft geben über die technischen, ökonomischen, rechtlichen, sicherheits- und umweltschutzrelevanten sowie organisatorischen Belange des Projekts, insbesondere über: