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Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten

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a. das detaillierte Bohr-, Komplettierungs-, Mess- und Testprogramm aller

geplanten Bohrungen;

b. die detaillierten Terminpläne und Kostenschätzungen mit Abweichun-

gen von höchstens 20 Prozent;

c. die erwarteten Eigenschaften des vermuteten Geothermie-Reservoirs,

insbesondere dessen Temperatur im Bohrloch auf Höhe des Reservoirs und dessen Transporteigenschaften;

d. die geplante Verwendung der Bohrungen und des Geothermie-Reser-

voirs, falls die Ergebnisse nicht den Erwartungen entsprechen;

e. die geplanten Massnahmen zur Erfassung der Gefahren und der Risiken

für Gesundheit, Arbeits- und Betriebssicherheit und Umwelt, insbesondere für Trinkwasserressourcen, und die geplanten Massnahmen für die Minderung dieser Risiken auf ein Niveau, das möglichst gering und vernünftigerweise praktikabel ist;

f. die Innovationen, die geplant sind, um die Geothermie-Reservoire in der

Schweiz erfolgversprechend und zuverlässig zu erschliessen;

g. den Stellenwert der Erschliessungsarbeiten in Bezug auf die Erkundung

des Untergrunds der Schweiz nach Geothermie-Reservoiren;

h. die vorgesehene juristische Form und Name oder Firma der Betreiberge-

sellschaft;

i. die Finanzierung und die Verwaltungskosten der Erschliessungs-, Er-

richtungs-, Ausbau-, Betriebs- und Rückbauphasen;

j. die Verwertung der geförderten Heisswasservorkommen anhand eines

Nutzungskonzepts, die Beschreibung der geplanten Wärmeabnehmerinnen und -abnehmer sowie deren Einbindung in das Projekt, einschliesslich der erwarteten Minderungen der CO2-Emissionen.

4.3 Prüfung des Gesuchs

4.3.1 Das BFE ernennt in das unabhängige Expertengremium eine Vertreterin oder einen Vertreter des swisstopo insbesondere für die Beurteilung der erdwissenschaftlichen Projektkomponenten und des Mehrwerts für die Erkundung der Schweiz.

4.3.2 Das Expertengremium prüft und beurteilt das Gesuch anhand der Auskünfte nach Ziffer 4.2 und insbesondere hinsichtlich:

a. der erwarteten Eigenschaften des Geothermie-Reservoirs, insbesondere

hinsichtlich der Temperatur im Bohrloch auf Höhe des Reservoirs und dessen Transporteigenschaften;

b. des technischen und qualitativen Standes der geplanten Arbeiten und des

Innovationsgehalts;

c. des Mehrwerts für die Erkundung des Untergrunds der Schweiz nach

Geothermie-Reservoiren;