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Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 87 Seiten

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b. für Tiere der Schaf- und Ziegengattung die Angaben zur Nutzungsart nach Artikel 15 Absatz 4.

Art. 44 Bereitstellen eines Berechnungsintruments für Tiere der

Rindergattung, Wasserbüffel, Bisons und Equiden

Die Identitas AG stellt den Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie den Amtsstellen und beigezogenen Firmen, Organisationen und Kontrollorganen nach Artikel 32 ein Instrument zur Verfügung, mit dem sie, für einen wählbaren Zeitraum von maximal einem Jahr, Folgendes berechnen können:

a. den Bestand an Tieren der Rindergattung, Wasserbüffeln, Bisons und Equiden nach Tierkategorien in Grossvieheinheiten;

b. für die Alpung und Sömmerung den Bestand an Tieren der Rindergattung, Wasserbüffeln und Equiden nach Tierkategorien in Normalstössen.

Art. 45 Bereitstellen eines Berechnungsintruments für Tiere der Schaf- und

Ziegengattung

Die Identitas AG stellt den Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie den Amtsstellen und beigezogenen Firmen, Organisationen und Kontrollorganen nach Artikel 32 ein Instrument zur Verfügung, mit dem sie, für einen wählbaren Zeitraum von maximal einem Jahr, Folgendes berechnen können:

a. den Bestand an Tieren der Schaf- und Ziegengattung nach Tierkategorien in Grossvieheinheiten;

b. für die Alpung und Sömmerung den Bestand an Tieren der Schaf- und Ziegengattung nach Tierkategorien in Normalstössen.

Art. 46 Zugriffsrechte

1Tierhalterinnen und Tierhalter können in Daten des GVE-Rechners über die eigene Tierhaltung Einsicht nehmen und diese verwenden.

2Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können die nachfolgenden Stellen in die Daten des GVE-Rechners Einsicht nehmen und diese verwenden:

a. die Bundesämter für Landwirtschaft, für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, für Statistik, für wirtschaftliche Landesversorgung, das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen, die Eidgenössische Zollverwaltung und das Schweizerische Heilmittelinstitut;

b. die zuständigen kantonalen Stellen sowie die von ihnen oder vom Bund beigezogenen Firmen, Organisationen und Kontrollorgane.