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Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 87 Seiten

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4. Kapitel: GVE-Rechner

Art. 39 Zweck und Inhalt des GVE-Rechners

1Der GVE-Rechner ermöglicht die Berechnung von Tierbeständen in Grossvieheinheiten (GVE) aus den Daten der TVD.

2Er enthält Daten zu den Tierhaltungen und die nach den Artikeln 40 und 41 berechneten Daten.

Art. 40 Berechnung der GVE-Werte

1Die Identitas AG berechnet oder ermittelt jährlich die folgenden Daten nach den Artikeln 36 und 37 der Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 201331 (DZV):

a. den berechneten Bestand an folgenden Tieren nach Tierkategorien:

1. Tiere der Rindergattung, Wasserbüffel und Equiden pro Tierhaltung auf Ganzjahres-, Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben, mit Auflistung aller Einzeltiere,

2. Bisons pro Tierhaltung auf Ganzjahresbetrieben, mit Auflistung aller Einzeltiere;

b. den Bestand an Tieren der Rindergattung, Wasserbüffeln, Bisons und Equiden nach Tierkategorien pro Tierhaltung an folgenden Stichtagen:

1. auf Ganzjahresbetrieben nach Artikel 6 LBV32: 1. Januar,

2. auf Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben nach den Artikeln 8 und 9 LBV: 25. Juli;

c. die Entwicklung des Bestands an Tieren der Rindergattung, Wasserbüffeln, Bisons und Equiden in den Bemessungsperioden nach Artikel 36 DZV nach Tierkategorien pro Tierhaltung auf Ganzjahres-, Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben.

2Sie speichert die Daten nach Absatz 1 im GVE-Rechner.

3Sie stellt die Daten den zuständigen kantonalen Stellen, dem BLW und dem Bundesamt für Statistik zur Verfügung.

4Das BLW erlässt Vorgaben, wie die Daten zu berechnen und in welcher Form sie zur Verfügung zu stellen sind.

Art. 41 Berechnung der GVE-Werte für Tiere der Schaf- und Ziegengattung

1Die Identitas AG berechnet oder ermittelt jährlich die folgenden Daten nach den Artikeln 36 und 37 der Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 201333 (DZV):

a. den berechneten Bestand an folgenden Tieren nach Tierkategorien:

31 SR 910.13

32 SR 910.91

33 SR 910.13