Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 147 Seiten

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10 Verordnung über die Zulagen und die Datenerfassung im Milchbereich (Milchpreisstüt-

zungsverordnung, MSV), SR 916.350.2

10.1 Ausgangslage

Im Sinne einer Begleitmassnahme zur Aufhebung der im sogenannten Schoggigesetz vorgesehenen Ausfuhrbeiträge wurden am 1. Januar 2019 neue produktgebundene Stützungen für die Produzenten und Produzentinnen von Milch und Getreide eingeführt. Zur Finanzierung dieser Begleitmassnahme haben die eidgenössischen Räte eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Landwirtschaft um jährlich 94,6 Mio. Fr. (davon Milch: 78,8 Mio. Fr.) beschlossen. Die 78,8 Mio. Fr. wurden dem Kredit «Zulagen Milchwirtschaft» zugeschlagen, welcher sich seit 2019 auf 371,8 Mio. Fr. erhöht hat und neu die Zulagen für verkäste Milch, für Fütterung ohne Silage und die Verkehrsmilchzulage beinhaltet.

Seit dem 1. Januar 2019 erhalten alle Milchproduzenten und -produzentinnen – unabhängig von der Verwertung ihrer Milch – eine Zulage von 4,5 Rp./kg Verkehrsmilch (Art. 40 LwG). Die Zulage für verkäste Milch wurde von 15 Rp. um die Höhe der neuen Zulage für Verkehrsmilch auf 10,5 Rp./kg verkäste Milch reduziert (Art. 38 LwG). Somit werden für verkäste Kuhmilch in der Gesamtheit Zulagen von 15 Rp./kg ausgerichtet. Grundsätzlich stehen jährlich 293 Mio. Fr. für die Ausrichtung der Zulage für verkäste Milch und für die Zulage für Fütterung ohne Silage zur Verfügung. Für die ab 2019 eingeführte Zulage für Verkehrsmilch beträgt das Budget 78,8 Mio. Fr..

Im 2019 betrug die vom BLW den Produzenten und Produzentinnen von Molkereimilch direkt ausgerichteten Zulagen für Verkehrsmilch rund 66,5 Mio. Fr.. Die Zulagenperiode umfasste im 2019 nur 11 Monate, da die vermarktete Milchmenge pro Milchproduzent und pro Milchproduzentin erst im Folgemonat rapportiert und ausbezahlt werden kann. Zudem stieg bei konstanter Milchmenge der Anteil verkäster Milch auf Kosten der Molkereimilch an.

Im 2020 erhöhte sich der Anteil verkäste Milch erneut und führte bei ungefähr gleichbleibender Milchproduktionsmenge zu einer weiteren Reduktion der Molkereimilchmenge. Entsprechend wurden den Produzenten und Produzentinnen von Molkereimilch mit den 4.5 Rappen pro kg im Jahr 2020 Zulagen für Verkehrsmilch in der Höhe von 68,0 Mio. Fr. ausgerichtet. Die verbleibenden 10,8 Mio. Fr. wurden für Zulagen für verkäste Milch verwendet.

In der Botschaft des Bundesrates vom 17. Mai 20171 zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte ist festgehalten, dass die 78.8 Mio. Franken konzentriert für jenen Teil der Milchproduktion eingesetzt werden sollen, der nicht bereits durch die Zulage für verkäste Milch gestützt wird.

Auf Grund der höheren Menge an verkäster Milch seit 2019 wird aus heutiger Sicht der bewilligte Kredit für die Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage von 293 Mio. Fr. im laufenden Jahr 2021 und den Folgejahren nicht ausreichen und bedarf zusätzlicher Mittel oder die Sätze für die Milchpreisstützung müssten angepasst werden.

Nach Artikel 38 Absatz 3 LwG kann der Bundesrat die Höhe der Zulage für verkäste Milch aufgrund der Mengenentwicklung anpassen. Gemäss Artikel 40 Absatz 2 LwG legt der Bundesrat die Höhe der Zulage für Verkehrsmilch und die Voraussetzungen fest.

10.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

Die Zulage für Verkehrsmilch soll per 1. Januar 2022 auf 5 Rp./kg Milch erhöht werden. Damit kann die ursprünglich vorgesehene Aufteilung der Zulagen Milchwirtschaft zwischen Molkerei- und verkäster Milch wieder besser eingehalten werden; aufgrund der zu erwartenden Molkereimilchmenge dürften schätzungsweise rund 76 Mio. Fr. an die Molkereimilch fliessen.

Es muss davon ausgegangen werden, dass im 2021 bei gleichbleibender Milchproduktionsmenge mindestens die gleiche Menge Milch zu Käse verarbeitet wird wie im 2020. Für 2021 wird deshalb mit den bestehenden Sätzen die Zulage für verkäste Milch durch die Verkehrsmilchzulage teilweise querfinanziert. Soll der in der Botschaft genannte Betrag von 78.8 Mio. für die Molkereimilch fliessen,

würde ein Fehlbetrag von 16 Mio. Fr. bei den Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Si-

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