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Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 49 Seiten
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Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe AS …
Schutzniveau bieten, um die Integrität der Software zu wahren.
24.2 Betrieb
24.2.1 Es wird ein Betriebshandbuch erstellt, das für jede Benutzerrolle folgende
Aspekte enthält:
eine Beschreibung der Funktionen, auf die die Benutzerin oder der Benutzer zugreifen kann, und der Berechtigungen, die in einer sicheren Umgebung kontrolliert werden müssen, einschliesslich entsprechender Warnungen;
eine Beschreibung, wie die verfügbaren Schnittstellen auf sichere Weise genutzt werden können;
eine Beschreibung der verfügbaren Funktionen und Schnittstellen, insbesondere aller Sicherheitsparameter, die unter der Kontrolle der Benutzerin oder des Benutzers stehen unter Hervorhebung der für die Sicherheit relevanten Werte;
eine präzise Darstellung aller Typen von Sicherheitsereignissen in Bezug auf die auszuführenden, für die Benutzerin oder den Benutzer zugänglichen Funktionen, einschliesslich der Anpassungen der Sicherheitseigenschaften von Elementen, die der Kontrolle der Sicherheitsfunktionen unterliegen;
Beschrieb der Sicherheitsmassnahmen, die umzusetzen sind, um die betrieblichen Sicherheitsziele zu erreichen.
24.2.2 Das Betriebshandbuch muss alle möglichen Betriebsarten der Software
aufzeigen, dies einschliesslich der Wiederaufnahme des Betriebs nach der Entdeckung von Fehlern sowie der Beschrieb der Folgen und Auswirkungen von Fehlern auf die Aufrechterhaltung des sicheren Betriebs.
24.2.3 Das Betriebshandbuch muss präzise und zweckmässig sein.
24.3 Zuverlässige und nachvollziehbare Kompilierung und Deployment
24.3.1 Der Vorbereitungsprozess beschreibt alle Schritte, die notwendig sind für:
eine sichere Abnahme der Systembestandteile in Übereinstimmung mit dem Verfahren für die Bereitstellung;
eine sichere Aufbereitung der Betriebsumgebung in Übereinstimmung mit den betrieblichen Sicherheitszielen;
eine sichere Installation der Software in der Betriebsumgebung.
24.3.2 Die Bereitstellung des Software oder von Teilen des Systems wird doku-
mentiert und umfasst alle Prozesse, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit bei der Bereitstellung der Software erforderlich sind.
24.3.3 Es ist eine zuverlässige und überprüfbare Kompilierung mit angemessenen
Sicherheitsmassnahmen durchzuführen. Damit ist sichergestellt, dass der