Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/70: Meldepflicht von Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe · 42 Seiten

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 Änderungsanträge und Bemerkungen zu Artikel 74b • Buchstabe b (Behörden)

Der SSV verlangt, dass die Zuständigkeit für die Meldepflicht der Gemeindebehörden geklärt wird.

• Buchstabe c (Blaulicht, Wasser, Abwasser, Abfall)

Laut dem Kanton AI sollte eine Meldung reichen, wenn die kantonalen und die kommunalen Behörden den gleichen Informatikanbieter haben.

• Buchstabe f (Digitale Dienste)

Digitalswitzerland schlägt aus Gründen der Klarheit vor, den Begriff «Online-Marktplätze» aus dem obenstehenden Text zu streichen.

SwissICT beantragt, dass bei Buchstabe f die Ziffern 1, 2 und 3 besser definiert werden.

Swissmem erklärt sich mit der vorliegenden Bestimmung einverstanden, wünscht sich jedoch eine klarere Unterscheidung zwischen einer Betreiberin oder einer Anbieterin von Dienstleistungen und einer Betreiberin von Dateninfrastrukturen (Cloud-Dienste).

Migros spricht sich für eine technologieneutral formulierte Definition aus.

Switch sowie UniZH/UNIL NFP 77 verlangen, den extraterritorialen Aspekt dieser Bestimmung insbesondere hinsichtlich der Anwendung schweizerischen Rechts zu erörtern.

UniZH/UNIL NFP 77 wünschen sich mehr Details dazu, welche Anbieter von verwandten Telekommunikationsleistungen davon ebenfalls betroffen sind.

Der Kanton GE fordert eine präzisere Definition des Begriffs «Sicherheits- und Vertrauens-

dienste».

Switch beantragt, dass die Verwaltung von .ch-Domainnamen in diese Bestimmung aufgenommen wird.

Den Grünen und CH++ zufolge stellt die Anzahl Nutzende keine gute Kennzahl für die Bedeutung der Zielgruppe dar.

Die Grünen und CH++ verlangen, dass der Begriff «digital» aus Ziffer 2 gestrichen wird.

• Buchstabe g (Spitäler)

Der Kanton GL bittet um mehr Details dazu, welche Spitäler (Grösse der Infrastrukturen) als kritische Infrastrukturen gelten, und verlangt, dass die Plattformen für das EPD ebenfalls der Meldepflicht unterstellt werden.

• Buchstabe i (Arzneimittel)

Scienceindustries verlangt eine genaue Definition und eine spezifische Bezeichnung für die Unternehmen, die dieser Bestimmung unterstellt sind.

• Buchstabe j (Sozialversicherungen)

Inter-pension ist der Ansicht, dass der Begriff «Sozialversicherungen» in der beruflichen Vorsorge (überobligatorische Leistungen) nicht klar definiert sei.

• Buchstabe k (Fernmeldedienste)

UniZH/UNIL NFP 77 legen nahe, dass dieser Artikel einen extraterritorialen Aspekt umfasse, weshalb die Anwendung schweizerischen Rechts vorzusehen sei (siehe z. B. die Theorie betreffend