Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/70: Meldepflicht von Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe · 42 Seiten

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Swiss Banking beantragt, dass dieser Artikel wie folgt geändert wird: «Der Bundesrat legt auf Verordnungsstufe klare Kriterien fest, anhand derer die Infrastrukturen meldepflichtig werden. Sinn dieser Kriterien ist es, jene Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen von der Meldepflicht auszunehmen, bei denen durch Cyberangriffe ausgelöste Funktionsausfälle oder Fehlfunktionen …».

SuisseDigital verlangt, dass die Ausnahmebestimmungen präziser definiert werden.

Swico erachtet die in diesem Artikel erwähnten Kriterien als schwer umsetzbar und beantragt, sie durch folgendes Kriterium zu ersetzen: «das Ausmass des Einflusses einer Beeinträchtigung».

Zudem würde Swico dem vorliegenden Artikel einen weiteren Buchstaben hinzufügen: «c. weil mitigierende Massnahmen solche Cyberangriffe unschädlich machen».

VUD hält die Bestimmungen von Artikel 74c Buchstaben a und b für widersprüchlich oder unklar und verlangt eine Präzisierung, insbesondere für folgende Sätze: «… wegen einer geringen Abhängigkeit von Informatikmitteln …» und «… nur geringe Auswirkungen auf das Funktionieren der Wirtschaft beziehungsweise das Wohlergehen der Bevölkerung haben …».

Der Kanton BE beantragt das Einfügen einer zusätzlichen Bestimmung in den vorliegenden Text: « Art. 74cbis Bestimmungen des kantonalen Rechts

Die Kantone können

a. nach Anhörung des NCSC unter den Voraussetzungen des Artikels 74c kantonale oder kommunale Behörden oder Träger öffentlicher Aufgaben von der Meldepflicht ausnehmen,

b. die für die Meldung verantwortlichen Personen der kantonalen oder kommunalen Behörden oder Träger öffentlicher Aufgaben bestimmen.»

Migros bedauert das Fehlen einer risikobasierten Regelung.

Der Kanton LU und Switch beantragen, dass die kleinen Organisationen von der Meldepflicht befreit werden, da dieser Prozess laut dem Kanton LU zu kostenintensiv ist.

 Zustimmung zu Artikel 74c

eGov-Schweiz und die Kantone AI und NW erachten diesen Artikel als angemessen.

 Ablehnung von Artikel 74c Die Grünen, CH++, Operation Libero sowie die Kantone TG und UR verlangen die Streichung

dieses Artikels.

 Änderungsanträge und Anregungen zu Artikel 74c

• Buchstabe a

Den Grünen, Operation Libero und Pour Demain zufolge scheint im 21. Jahrhundert eine geringe Abhängigkeit von Informatikmitteln immer weniger wahrscheinlich zu sein. Buchstabe a sei daher zu streichen.

Der Kanton GE vertritt die Meinung, dass diese Bestimmung im Widerspruch zum Datenschutzgesetz stehe.

• Buchstabe b

Laut VUD ist einzig und allein ausschlaggebend, ob ein Cyberangriff die nationale Sicherheit stark beeinträchtigt.

Dem Kanton GE zufolge widerspricht diese Bestimmung dem Zweck von Artikel 74b, der die Organisationen mit grosser Bedeutung aufführt.

Migros erachtet die in Buchstabe b vorgesehene Ausnahme als nicht praktikabel.