Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/70: Meldepflicht von Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe · 42 Seiten

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2. Betrieb von Medizinprodukten und Fernmeldeanlagen,

3. Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit,

4. IT-Sicherheit, Verschlüsselung, Identifikation, Zugriffs- und Zutrittsberechtigung.

Dieser Artikel hat viele Reaktionen hervorgerufen. 39 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich zu den vorgesehenen Bereichen für die Meldepflicht geäussert.

 Allgemeine Bemerkungen zu Artikel 74b

Die Piratenpartei ist der Meinung, dass die in Artikel 74b genannten Bereiche auf die grossen Medienunternehmen ausgedehnt werden sollten.

Die SP beantragt, die Liste alle fünf Jahre zu überprüfen und allenfalls zu aktualisieren.

Economiesuisse verlangt, die Meldepflicht auf die Bereiche zu beschränken, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu nachhaltig wirkenden Versorgungsengpässen, erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder anderen dramatischen Folgen führen würden.

Digitalswitzerland fordert eine Folgenabschätzung sowie einen abgestuften Regulierungsansatz, der sich an der Kritikalität der Unternehmen orientiert.

Scienceindustries, SGV, der Kanton UR und Swico fordern eine explizitere Liste, insbesondere indem klar festgelegt werde, was unter dem Begriff «kritische Infrastruktur» zu verstehen sei. In diesem Sinne schlägt swissICT eine qualitative Gewichtung nach «sehr kritisch» oder «kritisch» vor.

Der Kanton ZG und swissuniversities beantragen, die Liste zu revidieren und zu kürzen.

Coop und Migros schlagen vor, die Meldepflicht auf die als kritisch eingestuften Tätigkeiten im Unternehmen zu beschränken.

Der Kanton AG beantragt, den Artikel wie folgt zu ändern: «Objekte, Organisationen und Unternehmen, die von den zuständigen Stellen von Bund oder Kanton als kritische Infrastrukturen im Sinne des Bevölkerungsschutzes erfasst sind».

Der Kanton GR schlägt eine Vereinfachung der Umsetzung dieses Artikels vor. Es solle geprüft werden, ob eine Priorisierung und eine entsprechende zeitliche Staffelung vorzunehmen seien, um die Liste während einer Pilotphase zu reduzieren.

Der Kanton SZ fordert, dass die Betreiberinnen elektronischer Patientendossiers gemäss Artikel 10 des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier vom 19. Juni 2015

(SR 816.1) ebenfalls der Meldepflicht unterstellt werden.

Der Kanton UR schlägt zudem vor, dass zusätzlich zur Meldepflicht die Meldung von Cybervorfällen für alle weiteren Organisationen empfohlen werden sollte.

Die Grünen regen an, diesen Bereich auf die Demokratie (politische Parteien im Parlament und Politikerinnen und Politiker in relevanten Ämtern) oder auf Presseagenturen auszuweiten.

 Zustimmung zu Artikel 74b

Der Verband eGov-Schweiz, die Kantone AI, GR und BE sowie privatim halten die vorgeschlagene Bestimmung für angemessen.

 Ablehnung von Artikel 74b

VUD lehnt den vorliegenden Artikel wegen Unverhältnismässigkeit ab und schlägt stattdessen vor, die Meldepflicht von vornherein auf Cyberangriffe zu begrenzen, welche kritische Infrastrukturen im Sinne von Artikel 5 Bst. c ISG erheblich gefährden und deshalb von nationalem Interesse sind.