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Vernehmlassung 2021/70: Meldepflicht von Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe · 10 Seiten

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Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund (Informationssicherheitsgesetz, ISG)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...,

beschliesst:

I

Das Informationssicherheitsgesetz vom 18. Dezember 20201 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 1

1 Dieses Gesetz soll:

a. die sichere Bearbeitung der Informationen, für die der Bund zuständig ist, sowie den sicheren Einsatz der Informatikmittel des Bundes gewährleisten;

b. die Widerstandsfähigkeit der Schweiz gegenüber Cyberrisiken erhöhen.

Art. 2 Abs. 5

5 Für Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts, die kritische Infrastrukturen betreiben, die aber nicht unter die Absätze 1–3 fallen, gelten die Artikel 73a–79. Die Spezialgesetzgebung kann weitere Teile dieses Gesetzes für anwendbar erklären.

1 SR 126 [BBl 2020 9975]