Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/73: Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung · 6 Seiten

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1. Ausgangslage

Mit der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW; SR 531.35) hat der Bundesrat den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) mit der Vorbereitung von notwendigen Massnahmen für den Fall einer schweren Mangellage im Bereich der Stromversorgung beauftragt. Im Falle einer schweren Strommangellange würde dem VSE und seinen Mitgliedsgesellschaften eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) zur Sicherstellung der Stromversorgung zukommen. In Zeiten ungestörter Stromversorgung bereiten der VSE und seine Mitglieder eine Strombewirtschaftung durch organisatorische Vorkehrungen vor. Zu diesem Zweck hat der VSE die «Organisation für die Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen», die sogenannte «OSTRAL», gegründet.

Der Fachbereich Energie der WL ist unter anderem verantwortlich für die periodische Lagebeurteilung und laufende Analyse und Beobachtung der Entwicklungen der Elektrizitätsversorgung (Art. 7 der Verordnung über die wirtschaftliche Landesversorgung [VWLV; SR 531.11]). Die permanente Beobachtung der Versorgungslage hat zum Zweck, den Bereitschaftsgrad der jeweiligen Situation anpassen zu können: Zeichnen sich Versorgungsengpässe ab, so sind die Vorbereitungsarbeiten entsprechend rechtzeitig zu intensivieren.

Um seine Aufgabe in der normalen Lage und bei einer Strombewirtschaftung zu erfüllen, ist der Fachbereich Energie auf ein Monitoringsystem angewiesen, welches Informationen zur aktuellen Versorgungslage sowie zur kurz- bis mittelfristigen Entwicklung in der Stromversorgung aufbereitet. Bei der Beobachtung der Versorgungslage hat sich die WL so weit möglich auf bereits bestehende Beobachtungs- bzw. Statistiksysteme des Bundes und der einzelnen Wirtschaftszweige abzustützen. Der Fachbereich Energie arbeitet dazu schon heute mit der nationalen Netzgesellschaft, der Swissgrid AG, zusammen.

Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäss Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG; SR 734.7) verfolgt die Swissgrid jederzeit die Versorgungslage mit elektrischer Energie in der Schweiz. Diese Informationen decken bereits einen grossen Teil der Monitoringbedürfnisse des Fachbereichs Energie ab. Zur umfassenden Beurteilung der Versorgungslage aus Sicht der WL fehlen dem Fachbereich Energie allerdings einige wichtige Elemente, im Besonderen Analysen und Berechnungen zur Eigenversorgungsfähigkeit der Schweiz mit Strom.

Deshalb soll der Swissgrid mittels der beantragten Änderung der VOEW die Aufgabe übertragen werden, ein solches Monitoringsystem für den Fachbereich Energie der WL zu entwickeln und zu betreiben.