Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/76: Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG): Covid-19-Test bei der Ausschaffung · 8 Seiten

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AIG vom 16. Dezember 2005

Erläuterungen zur Änderung

7 Erlassform

Gemäss Artikel 164 Absatz 1 BV sind alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen. Die Verpflichtung zur Durchführung eines Covid-19-Tests stellt einen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit bzw. der körperlichen Unversehrtheit dar (Art. 10 BV), dessen Einschränkung einer genügenden gesetzlichen Grundlage bedarf. Aus diesem Grund soll die vorliegende Regelung im AIG verankert werden.

Aufgrund der aktuellen Situation und des Umstandes, dass sich das Problem von Testverweigerung bei ausreisepflichtigen Personen in Zukunft voraussichtlich noch weiter verschärfen wird, besteht ein unmittelbarer Handlungsbedarf. Aus diesem Grund soll die vorliegende Änderung des AIG für dringlich erklärt und sofort in Kraft gesetzt werden (Art. 165 Abs. 1 BV).