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Vernehmlassung 2021/77: Neues Finanzierungssystem Asyl; Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse · 8 Seiten
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PF = Am ersten Tag des Monats anwesende Flüchtlinge, Staatenlose und schutzbedürftige Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung.
BETF = Bereinigte Anzahl der erwerbstätigen Flüchtlinge, Staatenlosen und schutzbedürftigen Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (25- bis 60-Jährige).
Die bereinigte Anzahl berechnet sich nach der Formel:
BETF = EAF × (EQCH + ALQCH – ALQKT) × (1 – NLQKT)
In der Formel bedeuten:
EAF = Am ersten Tag des Monats im Erwerbsalter stehende Flüchtlinge, Staatenlose und schutzbedürftige Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (25- bis 60-Jährige).
EQCH = Schweizerische Quote der am ersten Tag des Monats erwerbstätigen Flüchtlinge, Staatenlosen und schutzbedürftigen Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (25- bis 60-Jährige).
ALQCH = Schweizerische Arbeitslosenquote des Vormonats der in der Schweiz lebenden Ausländer gemäss SECO.
ALQKT = Kantonale Arbeitslosenquote des Vormonats der im jeweiligen Kanton lebenden Ausländer gemäss SECO.
NLQKT = Kantonale Quote des vorletzten Jahres der im jeweiligen Kanton zu einem Niedriglohn (Bruttomonatslohn < = 600 Franken) beschäftigten Flüchtlinge, Staatenlosen und schutzbedürftigen Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung gemäss den vom SEM ausgewerteten Meldungen der Zentralen Ausgleichstelle nach Art. 93bisAHVG.
Übergangsbestimmung zur Änderung vom
1Die Berechnung, die Ausrichtung sowie die Nach- und Rückzahlungen der Pauschalen nach den Artikeln 20‒27a für die Zeit vor Inkrafttreten dieser Verordnungsänderung richten sich nach altem Recht.
2Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung passt das SEM die in den folgenden Bestimmungen enthaltenen Beträge dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom 31. Oktober 202x an: Artikel 22 Absätze 1 und 5 und Artikel 26 Absätze 1 und 5.