Vorlage

Vernehmlassung 2021/77: Neues Finanzierungssystem Asyl; Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse · 8 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (Asylverordnung 2, AsylV 2)

Änderung vom

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen vom 11. August 19991 wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor dem 1. Abschnitt

1. Kapitel: Festsetzung und Ausrichtung der Sozialhilfe, der Nothilfe und der entsprechenden Bundesbeiträge

Art. 2 Sachüberschrift und zweiter Satz

Definition der durch Bundesbeiträge vergütbaren Sozialhilfe- und Nothilfeleistungen

… Ausgenommen davon sind Leistungen, welche nach Artikel 15 der Verordnung vom 15. August 20182 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern abgegolten werden.

Art. 3 Abs. 2 zweiter Satz und Abs. 3 Einleitungssatz

2… Vorbehalten bleiben die Artikel 82 Absätze 3 und 3bissowie 83 Absatz 1 des AsylG.

3

Vorbehältlich der Artikel 82 Absatz 4 und Artikel 83a des AsylG richten sich die Festsetzung und die Ausrichtung der Nothilfeleistungen für folgende Personen nach kantonalem Recht:

1 SR 142.312

2 SR 142.205