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Vernehmlassung 2021/77: Neues Finanzierungssystem Asyl; Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse · 8 Seiten
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PAS = Am ersten Tag des Monats anwesende Asylsuchende.
ETAS = Am ersten Tag des Monats erwerbstätige Asylsuchende (18- bis 60-Jährige).
4Der vom Bund pro Kanton und Monat für die Ausrichtung von Sozialhilfe an vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung geschuldete Gesamtbetrag (BVA) in Franken basiert auf den in den Datensystemen des SEM erfassten Daten. Er berechnet sich nach der folgenden Formel:
BVA = Anzahl am ersten Tag des Monats Sozialhilfe beziehende Personen
× kantonal abgestufte Globalpauschale.
5Die Anzahl Sozialhilfe beziehender Personen (SPVA) berechnet sich nach der Formel:
SPVA = PVA – BETVA
In der Formel bedeuten:
PVA = Am ersten Tag des Monats anwesende vorläufig Aufgenommene und schutzbedürftige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung.
BETVA = Bereinigte Anzahl der erwerbstätigen vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung (25- bis 60-Jährige).
Die bereinigte Anzahl berechnet sich nach der Formel:
BETVA = EAVA × (EQCH + ALQCH – ALQKT) × (1 – NLQKT)
In der Formel bedeuten:
EAVA = Am ersten Tag des Monats im Erwerbsalter stehende vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (25- bis 60-Jährige).
EQCH = Schweizerische Quote der am ersten Tag des Monats erwerbstätigen vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung (25- bis 60-Jährige).
ALQCH = Schweizerische Arbeitslosenquote des Vormonats der in der Schweiz lebenden Ausländer gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
ALQKT = Kantonale Arbeitslosenquote des Vormonats der im jeweiligen Kanton lebenden Ausländer gemäss SECO.
NLQKT = Kantonale Quote des vorletzten Jahres der im jeweiligen Kanton zu einem Niedriglohn (Bruttomonatslohn ≤ 600 Franken)