Vorlage
Vernehmlassung 2021/82: Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2021/1148 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 46 Seiten
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15.7.2021 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 251/55
(39) Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, Finanzmittel im Rahmen des Instruments für die Förderung bewährter
Vorgehensweisen und den Austausch von Informationen in Bezug auf die Durchführung des Instruments zu verwenden.
(40) Die Kommission sollte Informationen über die aus der thematischen Fazilität im Wege der direkten oder indirekten
Mittelverwaltung bereitgestellte Unterstützung fristgerecht veröffentlichen und diese Informationen erforderli chenfalls aktualisieren. Es sollte möglich sein, die Daten nach spezifischem Ziel, Name des Begünstigten, Betrag, für den eine rechtliche Verpflichtung eingegangen wurde, sowie Art und Zweck der Maßnahme zu sortieren.
(41) Ein Mitgliedstaat kann — auch was die Betriebskostenunterstützung im Rahmen des Instruments anbelangt — als
nicht konform mit dem einschlägigen Besitzstand der Union eingestuft werden, wenn er seinen Verpflichtungen aus den Verträgen im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik, auch in Bezug auf aus den Grundrechten erwachsende Verpflichtungen, nicht nachgekommen ist, wenn die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte der Union bei der Umsetzung des Besitzstands zu Grenzverwaltung und Visumpolitik durch diesen Mitgliedstaat besteht oder wenn in einem Bewertungsbericht im Rahmen des in der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 festgelegten Schengener Bewertungs- und Überwachungsmechanismus Mängel im betreffenden Bereich festgestellt werden.
(42) Mit dem Instrument sollte eine gerechte und transparente Mittelverteilung sichergestellt werden, damit die in dieser
Verordnung dargelegten Ziele erreicht werden können. Um die Transparenzanforderungen zu erfüllen, sollte die Kommission Informationen über die jährlichen und mehrjährigen Arbeitsprogramme der Thematischen Fazilität veröffentlichen. Gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060 sollte jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass binnen sechs Monaten nach der Genehmigung seines Programms eine Website besteht, auf der Informationen zu seinem Programm zu finden sind, welche sich auf die Ziele, Tätigkeiten, verfügbaren Fördermöglichkeiten und Errungenschaften des Programms erstrecken.
(43) Diese Verordnung sollte die Zuweisung von Ausgangsbeträgen an die Programme der Mitgliedstaaten regeln, die aus
den in Anhang I festgelegten Beträgen bestehen und aus einem Betrag, der auf der Grundlage der Kriterien nach dem genannten Anhang berechnet wurde und die die Länge und die Risikoeinstufungen der Abschnitte der Land- und Seegrenzen, das Arbeitsaufkommen an den Flughäfen und in den Konsulaten sowie die Zahl der Konsulate widerspiegeln. Angesichts der besonderen Bedürfnisse derjenigen Mitgliedstaaten, in denen in den Jahren 2018 und 2019 die meisten Asylanträge pro Kopf gestellt wurden, sollten die Pauschalbeträge für Zypern, Malta und Griechenland erhöht werden.
(44) Die Ausgangsbeträge für die Programme der Mitgliedstaaten sollten die Grundlage für langfristige Investitionen der
Mitgliedstaaten bilden. Um Veränderungen der Ausgangslage wie dem Druck an den Außengrenzen und dem Arbeitsaufkommen an den Außengrenzen und in den Konsulaten Rechnung zu tragen, sollte den Mitgliedstaaten zur Halbzeit des Programms ein Zusatzbetrag auf der Grundlage statistischer Daten gemäß Anhang I unter Berücksichtigung des Stands der Durchführung ihres Programms zugewiesen werden.
(45) Die Kommission sollte eine Halbzeitevaluierung dieser Verordnung durchführen. Diese Halbzeitevaluierung sollte
dazu dienen, die Wirksamkeit und den europäischen Mehrwert des Instruments zu bewerten und einen transparenten Überblick über die Durchführung des Instruments zu bieten.
(46) Da sich die Herausforderungen im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik stetig wandeln, muss die Zuweisung
der Mittel an Veränderungen bei den Prioritäten für die Visumpolitik und die Grenzverwaltung, auch an Veränderungen infolge höheren Drucks an den Grenzen, angepasst werden, und die Finanzierung muss auf die Prioritäten mit dem höchsten Mehrwert für die Union ausgerichtet werden. Um auf dringende Bedürfnisse sowie Änderungen der Politik und der Unionsprioritäten zu reagieren und die Finanzierung auf Maßnahmen mit einem hohen Mehrwert für die Union auszurichten, sollte ein Teil der Mittel bei Bedarf für spezifische Maßnahmen, Unionsmaßnahmen und Soforthilfe über eine thematische Fazilität zugewiesen werden. Die thematische Fazilität bietet Flexibilität bei der Verwaltung des Instruments und könnte auch über Programme der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.