Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/82: Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2021/1148 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 12 Seiten

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Die FDP ist der Ansicht, dass die Schweiz als Land im Herzen Europas stark vom freien Personen- und Warenverkehr profitiere. Die zwei Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts seien mitunter einer der Gründe für den Wohlstand und die Standortattraktivität der Schweiz. Die Weiterentwicklung und der Schutz des Schengen-Systems würden daher im Interesse der Schweiz liegen.

Die SP unterstützt eine Beteiligung der Schweiz am BMVI-Fonds, weil eine effiziente und korrekte Kontrolle an den Schengen-Aussengrenzen zur Sicherheit in Europa beitrage und weil Europa Teil einer vernetzten Welt sei, in der die internationale Mobilität weiter zunehmen werde. Die Reisefreiheit in Europa sei die grosse Errungenschaft und müsse weiterhin erhalten bleiben. Es sei auch zu bedenken, dass Schengen-Staaten mit einer ausgedehnten Aussengrenze eine Dienstleistung für sämtliche Schengen-Staaten erbringen würden. Die SP macht zudem humanitäre Gründe für die Beteiligung der Schweiz am Fonds geltend.

Finanzen

Beiträge der Schweiz an den BMVI-Fonds

FR weist darauf hin, dass der finanzielle Beitrag zur Verbesserung und Verstärkung der Aussengrenzen des Schengen-Raums in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen stehe, die der Schweiz aus dieser Assoziierung erwachsen würden. SO hält fest, dass der neue Fonds zwar zu deutlich höheren Beitragszahlungen der Schweiz führe, die direkt und indirekt damit zusammenhängenden Einsparungen aber nicht ausser Acht gelassen werden dürften. Die Vorteile der Beteiligung der Schweiz am BMVI-Fonds würden überwiegen, da die Kosten für Ausreisen bzw. Rückführungen und/oder für die Nothilfe gesenkt werden könnten.

BL, FR, JU, NE und VD stellen fest, dass die vorliegende Schengen-Weiterentwicklung für die Kantone keine zusätzlichen Ausgaben oder personellen Konsequenzen mit sich bringe.

Das Centre Patronal ist der Ansicht, dass die im Vergleich zum Vorgängerfonds ISF-Grenze höher ausfallenden Beitragszahlungen an den BMVI-Fonds akzeptiert werden könnten, da sich der Verteilschlüssel zwischen den Staaten nicht geändert habe.

Die VKM weist darauf hin, dass die Schweiz lediglich die internationalen Flughäfen als Schengen-Aussengrenzen habe und demnach von den Überwachungsmassnahmen der anderen Schengen-Staaten unmittelbar profitieren könne. Insofern würden auch die finanziellen Beiträge, welche die Schweiz über die nächsten sieben Jahre zu entrichten habe, in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die ihr aus dieser Assoziierung erwachsen. Ebenfalls hat die VKM zur Kenntnis genommen, dass die Vorlage weder finanzielle noch personelle Auswirkungen auf die Kantone habe.

Verwendung der Zuweisungen

TI erachtet es als wichtig, dass neben dem grundlegenden Prinzip der Solidarität mit den Schengen-Staaten auch auf die Sicherheit unseres Landes geachtet werde. Es sei unerlässlich, dass ein Teil der Zuweisungen für die Verbesserung der Grenzübergänge im Süden unseres Landes verwendet werde, da die dortige Region bekanntermassen durch Migrationsströme stark belastet sei.

Für den Flughafen Genf ist es von entscheidender Bedeutung, dass die für die Einwanderungskontrollen zuständigen Behörden über die notwendigen Mittel verfügten, um die erforderlichen Überprüfungen durchführen zu können. Daher müsse die Schweiz auch eine finanzielle Unterstützung aus dem BMVI-Fond erhalten, damit sie die in der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener-Grenzkodex) vorgesehenen Vorkehrungen treffen könne.