Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/82: Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2021/1148 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 12 Seiten
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Die Mitte unterstützt klar das Schengen-System. Die Schweiz habe ein Interesse daran, dass die Schengen-Aussengrenzen bestmöglich geschützt seien. So sei es richtig, dass die Schweiz solidarisch einen finanziellen Beitrag leiste.
Grundrechte
Einhaltung der Grund- und Menschenrechte
AsyLex lehnt die Vorlage ab, obwohl sie grundsätzlich die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands unterstützten. Die Wahrung der Grund- und Menschenrechte an den EU-Aussengrenzen müsse zwingend sichergestellt werden. Grenzschutzeinheiten an der Aussengrenze, die direkt durch den ISF-Grenze finanziert oder zumindest unterstützt worden seien, hätten Völkerrechtsverletzungen verübt. Dieses Vorgehen sei auch beim BMVI-Fonds zu erwarten, da insbesondere die Mittel aus diesem Fonds ebenfalls für den weiteren Auf- und Ausbau der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex verwendet werden sollen. Vor dem Hintergrund der internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich der Menschenrechte sei eine weitere (finanzielle) Unterstützung nicht zu verantworten. Die Schweiz müsse sich im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der EU für einen ausreichenden Grundrechts- und Datenschutz einsetzen. AsyLex fordert infolgedessen, dass die im Rahmen des BMVI-Fonds vorgesehene Aufstockung der Mittel für den Schutz der Aussengrenzen mit Massnahmen flankiert werden, welche die Einhaltung der Grundrechte und insbesondere die zweckmässige Verwendung dieser Mittel überwachen und sicherstellen.
AsyLex und die SP fordern, dass sämtliche Projekte und Massnahmen, für die Mittel aus dem BMVI-Fonds verwendet werden, zwingend mit der Einhaltung von Artikel 4 der Verordnung (EU) 2021/1148 (Nichtdiskriminierung und Achtung der Grundrechte) sowie sämtlichen weiteren internationalen Verpflichtungen, insbesondere auch der Genfer Flüchtlingskonvention, einhergehen müssten. Die SP weist darauf hin, dass das Recht auf Asyl oftmals nicht gewährleistet sei. Deshalb solle die Schweiz einen Beitrag an die Versorgung der Geflüchteten an den europäischen Aussengrenzen leisten.
BS begrüsst die Vorlage, erwartet aber vom Bund, dass er sich für die ausnahmslose Einhaltung der Grundrechte bei allen Einsätzen von Frontex einsetzt.
GE ist der Ansicht, dass die im Rahmen des BMVI-Fonds eingesetzten Mittel in den Bereichen Asyl, legale Migration und Bekämpfung der irregulären Migration von Vorteil seien. Denn dies führe zu einer besseren Integrationsförderung von Flüchtlingen und gewährleiste gleichzeitig die Achtung der Grundrechte. Die Mittel aus dem Fonds müssten auch zu einer gerechten Verteilung der Aufnahme von Flüchtlingen innerhalb der EU führen.
Der SGB steht der immer härter werdenden Bekämpfung der irregulären Migration kritisch gegenüber. Er fordert die Schweiz auf, dafür zu sorgen, dass die Rechte der Migrantinnen und Migranten respektiert werden.
Die Grünen kritisieren, dass die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Grenzpolizeien derzeit nicht gewährleistet seien, weswegen auf EU-Ebene die Probleme im Grenzschutzmanagement und die Stärkung der Menschenrechte momentan in grosser Diskussion seien. Daher seien die Stärkung der Menschenrechte und die Verbesserung des Grenzschutzmanagements eine zwingende Bedingung, damit die Schweiz einen Beitrag von rund 300 Millionen Franken an den BMVI-Fonds beisteuern könne. Der Bundesrat und weitere Schweizer Vertretungen in den Gremien müssten sich noch stärker für mehr Transparenz, Mechanismen zur Rechenschaftspflicht und die Achtung der Menschenrechte an der Grenze einsetzen. Nur so sei sichergestellt, dass das Schweizer Geld auch im Sinne der internationalen humanitären