Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/84: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 13 Seiten
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Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152
Überblick
Der Bundesrat eröffnete am 11. August 2021 die Vernehmlassung. Sie dauerte bis am
18. Oktober 2021. Insgesamt sind 45 Eingaben eingegangen. Sämtliche Kantone, die sich zur Vernehmlassung geäussert haben (21), begrüssen die angestrebten Ziele und die Stossrichtung der Vorlage. Die politischen Parteien, die Stellung genommen haben (3), befürworten die Vorlage ebenfalls. Ferner haben 10 weitere interessierte Kreise und das Bundesverwaltungsgericht Stellung genommen. Drei Kantone, das Bundesgericht und sechs weitere interessierte Kreise haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet).
Begrüsst wird insbesondere der erleichterte Datenaustausch zwischen den Informationssystemen und damit die effizientere Nutzung vorhandener Daten, die Erhöhung der Sicherheit im Schengen-Raum durch die Schliessung bestehender Sicherheitslücken sowie der Effizienz von Grenzkontrollen an der Schengen-Aussengrenze, die verbesserte Migrationssteuerung und die Bekämpfung der irregulären Migration.
Von den weiteren interessierten Kreisen lehnen drei Vernehmlassungsteilnehmer die Vorlage wegen Datenschutzbedenken ab.
Ein Änderungsantrag bezieht sich auf den Zugriff der Transportpolizei auf nationale und EU-Informationssysteme sowie die Beteiligung der Schweiz am Europäischen Strafregisterinformationssystem. Die übrigen Anmerkungen betreffen die Beschwerdeplattform, die finanziellen und personellen Auswirkungen der Vorlage, den Datenschutz, die Ausweitung des Anwendungsbereichs von ETIAS, das ETIAS-Beschwerdeverfahren, die Komplexität der EU-Informationssysteme sowie die Verkürzung der Vernehmlassungsfrist.