Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/84: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 13 Seiten
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Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152
GE hat Bedenken in Bezug auf die finanziellen und personellen Auswirkungen auf den Kanton. Es stelle sich die Frage, inwieweit die Neuorganisation der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV; seit dem 1. Januar 2022 des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit) Einfluss auf die kantonale Polizei und die Aussengrenzkontrollen haben werde. Der Kanton unterstützt jedoch die Vorlage.
Gemäss SVP werde die Aussage, wonach die Einführung eines nationalen ETIAS-Systems keine zusätzlichen Kosten verursachen werde, weiterverfolgt. Das Gleiche gelte für das Ausbleiben finanzieller und personeller Konsequenzen für die Kantone und Gemeinden.
Die VKM weist darauf hin, dass aus ihrer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden könne, dass die vorgeschlagenen Änderungen nicht doch zu einem erhöhten Personalaufwand bei den kantonalen Migrationsbehörden führen werden. Es lägen noch nicht genügend Informationen vor, um den Prüfaufwand abzuschätzen. Es sei zu hoffen, dass die vertiefte Prüfung in der Verantwortung der zuständigen SEM-Stelle liege.
Der Flughafen Genf unterstützt die Vorlage. Diese trage dazu bei, dass die von der EZV durchgeführten Grenzkontrollen für Fluggäste, die aus einem Drittstaat in den Schengen-Raum einreisen, reibungsloser ablaufen. Aus diesem Grund sei es von grosser Wichtigkeit, dass sich die Schweiz ebenfalls am BMVI-Fonds als Nachfolger des Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (ISF-Grenze) beteilige.
3.2 Datenschutz: neue Zugriffsrechte und Schaffung eines nationalen ETIAS-Systems
Aufgrund von Datenschutzbedenken lehnen AsyLex, die SOSF und die DJS die Ausweitung der Zugangsrechte der nationalen ETIAS-Stellen (NES) auf nationale und internationale Informationssysteme sowie die geplanten Verbesserungen der Interoperabilität der Informationssysteme mit gespeicherten Personendaten entschieden ab.
Gemäss AsyLex habe sich der europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) äusserst kritisch gegenüber der Vorlage geäussert. Zudem lehnt AsyLex den (zumindest teilweisen) Zugang privater Unternehmen zu derart sensiblen Daten ab.
SH befürwortet die neuen Zugriffsrechte sowie die Schaffung eines nationalen ETIAS-Systems.
TG weist darauf hin, dass bei einem Treffer die Konsultation durch die NES auch die ausschreibende Behörde mitumfassen müsse. Denn sonst bestünde die Gefahr, dass unter Umständen einer Person, deren Anwesenheit in einem Verfahren wichtig wäre, aufgrund der Ausschreibung die Einreise verweigert werde.
3.3 Ausweitung des Anwendungsbereichs von ETIAS
AsyLex steht der Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Drittstaatsangehörige kritisch gegenüber, da dies zu einer unverhältnismässigen Datenweiterverarbeitung führe und der Zusatznutzen nicht ersichtlich sei.
SH hingegen befürwortet explizit die Ausweitung des Anwendungsbereichs von ETIAS.