Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/84: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 13 Seiten
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Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152
Neben diesen Gesetzesanpassungen besteht weiterer Umsetzungsbedarf im nationalen Recht. Die Europäische Kommission und eu-Lisa haben mündlich und schriftlich präzisiert, dass das ETIAS auch Anwendung findet auf visumsbefreite Drittstaatsangehörige, die für einen längerfristigen Aufenthalt in den Schengen-Raum einreisen. Entsprechend ist der Anwendungsbereich von ETIAS im AIG anzupassen. Zudem werden die Zugriffsrechte der NES auf nationale Informationssysteme geregelt und ein nationales ETIAS-System (nachfolgend: N-ETIAS) sowie eine Plattform für das ETIAS-Beschwerdeverfahren geschaffen.
Der Bundesrat hat die Übernahme der EU-Verordnungen am 11. August 2021 unter Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gutgeheissen und die Vernehmlassung dazu eröffnet. Diese dauerte bis zum 18. Oktober 2021.
1.2 Inhalt des Ergebnisberichts
Der Ergebnisbericht weist aus, welche Bestimmungen positiv oder negativ aufgenommen worden sind und ob Änderungsvorschläge bestehen. Im ersten Teil fasst der Bericht die Ergebnisse der Vernehmlassung zusammen (Ziff. 2). Anschliessend werden die Stellungnahmen betreffend den Zeitpunkt der Inkraftsetzung dargestellt (Ziff. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Im zweiten Teil äussert sich der Bericht schwerpunktmässig zu den einzelnen Bestimmungen (Ziff. 3).
Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Eine Liste der Teilnehmer, die geantwortet haben, findet sich in Ziffer 4. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.9
2 Hauptergebnisse
Insgesamt haben 24 Kantone, drei politische Parteien, ein Dachverband der Gemeinden und Städte, das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht sowie 15 weitere interessierte Kreise eine Eingabe eingereicht.
Die Kantone GR, OW und SZ, das Bundesgericht sowie sechs weitere Vernehmlassungsteilnehmer (Flughafen Zürich, KID, SAV, SKG, SSV, VSAA) haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Alle Kantone, die sich zur Vernehmlassung geäussert haben (21), begrüssen die angestrebten Ziele und die Stossrichtung der Vorlage.
Begrüsst wird insbesondere eine effiziente Nutzung vorhandener Informationen. Dadurch werde die Interoperabilität zwischen ETIAS und den übrigen EU-Informationssystemen erhöht und so die Sicherheit im Schengen-Raum sowie die Migrationssteuerung verbessert (BE). Neben der erhöhten Sicherheit im Schengen-Raum könnten auch effizientere Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen durchgeführt werden (BL, NW, TI). Auch VS unterstützt die Massnahmen zur Stärkung der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen. SH und SO begrüssen explizit die Schliessung bestehender Sicherheitslücken, den erleichterten Datenaustausch zwischen den verschiedenen Informationssystemen, die schnelleren und wirksameren Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen sowie die Bekämpfung der irregulären Migration.
9 Abrufbar unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2021 > EJPD