Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/84: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 83 Seiten
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Erläuternder Bericht
– Die Verordnung (EU) 2018/18603 bildet die Grundlage zur Verwendung des SIS im Hinblick auf die «Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger» (nachfolgend: Verordnung «SIS Rückkehr»).
Die Verordnungen (EU) 2021/11344 und (EU) 2021/11335 bezwecken die Reform des Visa-Informationssystems (VIS) und der damit verbundenen Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für VIS-Zwecke und ändern die Verordnung (EG) Nr. 767/20086 (nachfolgend: VIS-V) entsprechend. So sollen zusätzlich zu den Visa für den kurzfristigen Aufenthalt (Visa C und A) neu Visa für einen längerfristigen Aufenthalt (Visa D) und Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige im VIS gespeichert werden. Diese Schengen-Weiterentwicklungen sind Gegenstand einer separaten Vorlage.
Eine Beteiligung an folgenden neuen Systemen, die auch Teil des Schengen-Besitzstands sind, ist ebenfalls vorgesehen:
– Einreise- und Ausreisesystem (Entry/Exit System, EES), in dem künftig die Angaben zu Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen, sowie die Einreiseverweigerungen erfasst werden;
– Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), durch das visumbefreite Drittstaatsangehörige in Zukunft eine Reisegenehmigung beantragen und erhalten müssen, bevor sie in den Schengen-Raum einreisen.
3Verordnung (EU) 2018/1860 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. No-
vember 2018 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, Fassung gemäss ABI. L 312 vom 7.12.2018, S. 1.
4Verordnung (EU) 2021/1134 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli
2021 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU)
2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861, (EU)
2019/817 und (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/512/EG und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates zur Reform des Visa-Informationssystems, Fassung gemäss ABl. L 248 vom 13.7.2021, S. 11
5Verordnung (EU) 2021/1133 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli
2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 603/2013, (EU) 2016/794, (EU)
2018/1862, (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 hinsichtlich der Festlegung der Voraussetzungen für den Zugang zu anderen Informationssystemen der EU für Zwecke des Visa-Informationssystems, Fassung gemäss ABl. L 248 vom 13.7.2021, S. 1
6Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli
2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung), ABl.
L 218, 13.8.2008, S. 60–81.