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Vernehmlassung 2021/85: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss · 12 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Revision AIG – Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 27. Oktober 2021 eine Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes eröffnet. Sie dauerte bis am 10. Februar 2022. Die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und die interessierten Kreise konnten sich zur Vorlage äussern.

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) soll die Motion 17.3067 Dobler «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» umgesetzt werden. Die an einer Schweizer Universität oder Hochschule ausgebildeten ausländischen Fachkräfte aus Drittstaaten sollen demnach von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen ausgenommen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.

23 Kantone (AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS und ZH) begrüssen die Vorlage; BE nur unter Vorbehalt von Änderungsanträgen und weiteren Anregungen. ZG lehnt die Vorlage ab.

Von den politischen Parteien begrüssen die FDP, die Grünliberalen und die Mitte die vorgeschlagene Umsetzung der Motion. Während die SP die Vorlage im Grundsatz unterstützt,

lehnt die SVP diese ab.

Fünf gesamtschweizerische Dachverbände stimmen dem Vernehmlassungsentwurf zu. Ein weiterer ist mit einem Vorbehalt ebenfalls damit einverstanden.

Alle 32 interessierten Kreise, die eine Stellungnahme eingereicht haben, begrüssen die Vorlage.