Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/85: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss · 12 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Revision AIG – Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

1 Ausgangslage

Die Motion 17.3067 Dobler «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» vom 7. März 2017 wurde am 20. September 2018 vom Nationalrat und am 19. März 2019 vom Ständerat angenommen. Sie beauftragt den Bundesrat, durch eine Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201) die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass an den kantonalen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen ausgebildete Drittstaatsangehörige (Masterabsolventinnen und Masterabsolventen sowie Doktorandinnen und Doktoranden) aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel einfach und unbürokratisch in der Schweiz bleiben und eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Dieses Ziel soll durch eine Ausnahme von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erreicht werden.

Aus systematischen Gründen ist es nicht angezeigt, die Ausnahme von den jährlichen

Höchstzahlen durch die mit der Motion angestrebte Änderung der VZAE zu regeln. Der Bundesrat hat in der VZAE bisher nur gewisse kurzfristige Aufenthalte mit Erwerbstätigkeit von den Höchstzahlen ausgenommen. Alle anderen Ausnahmen von den Zulassungsvoraussetzungen für bestimmte Personengruppen werden im AIG abschliessend geregelt. An diesem Grundsatz soll festgehalten werden. Mit der in die Vernehmlassung gegebenen Vorlage wird eine Ergänzung von Artikel 30 AIG vorgeschlagen. Die Ausnahme von den Höchstzahlen für ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt soll nur dann zur Anwendung kommen, wenn die auszuübende Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Nach geltendem Recht können ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen bereits vom Inländervorrang ausgenommen werden, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist.

2 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat am 27. Oktober 2021 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses dauerte bis am 10. Februar 2022.

Stellung genommen haben 25 Kantone, 5 politische Parteien, das Bundesverwaltungsgericht, 6 gesamtschweizerische Dachverbände und 32 interessierte Kreise. Insgesamt gingen 69 Stellungnahmen ein. 5 Vernehmlassungsteilnehmende (BGer, GR, Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter) haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.1

1 Abrufbar unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossen > 2021 > EJPD > Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss