Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 92 Seiten
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teln (PSM) ausüben. Diese Änderung wird insbesondere die Umsetzung der folgenden beiden Massnahmen des Aktionsplans PSM2 ermöglichen: die Massnahme «Weiterbildungspflicht für die berufliche Anwendung von PSM» sowie die Massnahme «Verstärkung der Kenntnisse über den Umgang mit PSM in der beruflichen Grundbildung und in der höheren Berufsbildung».
Wie in anderen Rechtsbereichen besteht auch im Umweltschutz der Bedarf, die nach geltendem Recht grundsätzlich schriftlich durchzuführenden Verfahren, z.B. Melde- und Bewilligungsverfahren für den Umgang mit Stoffen, Organismen und Abfällen, auch elektronisch abwickeln zu können. Dieses Vorhaben schafft die formell-gesetzliche Grundlage, um das E-Government Programm des UVEK im Umweltschutzbereich zu verankern. Die damit eingeführten Informations- und Dokumentationssysteme dienen der elektronischen Abwicklung von Verfahren sowie der elektronischen Geschäftsverwaltung und Datenbearbeitung.
Das schweizerische Umweltstrafrecht ist in mehreren Gesetzen geregelt und über Jahrzehnte heterogen gewachsen. Die Strafbestimmungen sollen mit der vorliegenden Revision aktualisiert werden. Das Strafmass für Bagatelldelikte soll gesenkt und für schwere Delikte angehoben werden.
2 Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Bericht des Bundesrates, 6. September 2017.