Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 92 Seiten
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7.8 Datenschutz
7.8.1 Lärm
Die Vorlage enthält keine Bestimmungen über den Datenschutz.
7.8.2 Altlasten, Lenkungsabgaben und Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen
Die Vorlage enthält keine Bestimmungen über den Datenschutz.
7.8.3 Informations- und Dokumentationssysteme
Der Zugang zu den Informations- und Dokumentationssystemen ist auf die in Artikel 59bisAbsatz 4 USG erwähnten Stellen und Personen beschränkt. Gemäss Absatz 5 dieser Bestimmung dürfen diese Stellen und Personen nur Personendaten abrufen und darin Personendaten bearbeiten, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten nach den einschlägigen Gesetzen erforderlich ist. Das gilt gemäss Absatz 5 diese Bestimmung auch für besonders schützenswerte Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen.
7.8.4 Strafrecht
Die Vorlage schafft eine neue formell-gesetzliche Grundlage für die Weitergabe von Personendaten zwischen Straf- und Umweltbehörden:
- in Ergänzung der Bestimmungen der StPO für Daten aus hängigen Strafverfah-
ren (vgl. Art. 2 Abs. 2 Bst. c DSG und Art. 99 Abs. 1 StPO);
- im Sinn von Artikel 19 i.V.m. 17 Absatz 2 DSG für alle anderen Personenda-
ten.