Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 45 Seiten

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Änderung Umweltschutzgesetz Vernehmlassungsbericht

1 Einführung

1.1 Übersicht

Mit Beschluss vom 8. September 2021 beauftragte der Bundesrat das UVEK, ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Umweltschutzgesetzes bis zum 30. Dezember 2021 durchzuführen. Das Vorhaben betrifft die Bereiche Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, die Informations- und Dokumentationssysteme sowie das Strafrecht.

1.2 Gesamtwürdigung der Stellungnahmen

Es sind insgesamt 125 Stellungnahmen eingegangen. Diese sind auf der Homepage der Bundeskanzlei einsehbar. Insgesamt wird die Vorlage weitgehend begrüsst, wenn auch mit zum Teil ausgeprägten Änderungsanliegen.

Zum Thema Lärm ist insbesondere Artikel 22 zu den Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten umstritten. Die Rückmeldungen dazu reichen von breiter Zustimmung bis zu ebensolcher Ablehnung. Viele Anträge stehen dabei in Zusammenhang mit der so genannten «Lüftungsfensterpraxis».

Die Änderungen im Bereich Altlasten werden im Grundsatz von fast allen Stellungnehmenden gutgeheissen. Bei der Befristung der VASA-Abgeltungen werden von einem wesentlichen Anteil der Kantone um einige Jahre spätere Fristen gefordert. Die neuen Abgeltungen an die Untersuchung und Sanierung der Böden, auf denen Kinder regelmässig spielen, wird grossmehrheitlich begrüsst. Generell ablehnend sind BE und LU sowie wenige Verbände. Verschiedene Kantone, u.a. BE, ZH und TG fordern, dass die Harmonisierung der Verordnungen AltlV, VBBo und VVEA rasch zum Abschluss gebracht wird, da etliche Vollzugsfragen noch ungeklärt sind. Ein Viertel aller Stellungnehmenden, darunter die Kantone NW, SO und ZG bemängelt, dass die öffentlichen und privaten Spielflächen in Bezug auf die VASA-Abgeltungsansprüche ungleich behandelt werden, denn für Kinder spiele es keine Rolle, wem die Fläche gehöre. Auf Abgeltungen an Untersuchungskosten bei Flächen, die sich als nicht sanierungsbedürftig herausstellen, soll verzichtet werden, da dort der administrative Aufwand im Vergleich zum Abgeltungsbetrag für die Untersuchungen zu gross wäre.

Die Streichung der Artikel zu den Lenkungsabgaben auf schwefelhaltiges Heizöl sowie Benzin und Diesel ist gänzlich unbestritten.

Die Regelung über die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln findet eine sehr breite Zustimmung, zum Teil aber mit zusätzlichen Finanzierungswünschen.

Artikel 59bisUSG über Informations- und Dokumentationssysteme hat breite Zustimmung gefunden. Änderungsvorschläge beziehen sich darauf, den Kreis der Berechtigten für das Abrufen und die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen einzuschränken.

Von den zum Themenbereich Strafrecht eingegangen Stellungnahmen sind die Mehrheit mit den Änderungen einverstanden oder grundsätzlich einverstanden mit Anträgen. Mehrere Anträge wurden zu den Begriffen «erhebliche Menge» (Art. 60 Abs. 1 Bst. o USG) und «grosse Menge» (Art. 60 Abs. 2 Bst. a USG) gestellt, sowie auch zu den «leichten Fällen».

2 Ergebnisbericht nach Themenbereichen

2.1 Lärm

2.1.1 Ausgangslage

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sollen raumplanerische Zielsetzungen mit dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm besser abgestimmt werden. Die lärmrechtlichen Kriterien für

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