Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 45 Seiten

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Änderung Umweltschutzgesetz Ergebnisbericht

Baubewilligungen sollen in Art. 22 USG klarer formuliert und damit die Rechts- und Planungssicherheit erhöht werden. Bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum in lärmbelasteten Gebieten soll mit Art. 24 USG auch ein Angebot an Freiräumen für die Erholung und Massnahmen für eine akustisch angemessene Wohnqualität realisiert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen stimmen mit dem vom Bundesrat gutgeheissenen «Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung» im Bereich Raumplanung überein und setzen die Motion Flach 16.3529 um.

2.1.2 Eingegangene Stellungnahmen

Zum Themenbereich Lärm sind insgesamt 121 Stellungnahmen eingegangen. Alle Kantone, die BPUK, die KPK, EspaceSuisse, die EKLB, die Parteien Mitte, GPS, FDP, SP und SVP, der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband, sowie weitere 84 Interessensvertreter der Verbände, Verwaltung und Wirtschaft haben sich zu den Änderungen geäussert.

2.1.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

2.1.3.1 Allgemeine Bemerkungen

Die grosse Mehrheit der Stellungnahmen zur USG-Revision bezieht sich auf den Themenbereich Lärm. Die Stossrichtung der Motion Flach und die im Nationalen Massnahmenplan Lärm festgehaltenen Zielsetzungen werden mehrheitlich begrüsst. Gegenüber der Art und Weise, wie diese Zielsetzungen in den Art. 22 und 24 USG umgesetzt werden sollen, zeigt sich jedoch ein differenziertes und gegensätzliches Bild. So werden Kritik und Bedenken zu einzelnen Anforderungen geäussert, während bestimmte Inhalte der Vorlage grosse Zustimmung finden. Zitate aus den Stellungnahmen der Parteien zeigen die Spannweite deutlich auf:

«Die Mitte unterstützt vor diesem Hintergrund den Versuch, einerseits in lärmbelasteten Gebieten mehr Freiräume zu schaffen und andererseits, das Bauen in lärmbelasteten Gebieten ohne Ausnahmebewilligungen möglich zu machen.»

«Zudem bezweifelt die FDP die Praxistauglichkeit der vorgesehenen Lösung. Darum schlägt die FDP als Alternative vor, die während Jahren etablierte und bewährte 'Lüftungsfensterpraxis' im USG festzuschreiben.»

«Die GRÜNEN lehnen die mit der Vorlage einhergehende Schwächung des Lärmschutzes ab. Statt einer Klärung der lärmrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen setzt die Vorlage den Gesundheitsschutz mit der rechtlichen Verankerung der so genannten 'Lüftungsfensterpraxis' herab.»

«Die SP Schweiz unterstützt eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im formellen Sinn auf Basis der Motion Flach (16.3529). Wir befürworten die Stossrichtung der Vorlage, die das Potenzial hat, einen Teil der aktuellen Widersprüche zwischen Lärmschutz und den Zielen der Siedlungsentwicklung nach innen zu lösen.»

«Der Vorschlag für die Ermöglichung der Siedlungsentwicklung nach innen in lärmbelasteten Gebieten ist kaum praxistauglich, weshalb aus Sicht der SVP die Verankerung der 'Lüftungsfensterpraxis' vorgeschlagen wird. Weiter lehnt die SVP jegliche Eingriffe in 'akustischer Hinsicht' ab, welche die Eigentumsgarantie verletzen und zu Mehrkosten für die Grundeigentümer führen.»

Mit Ausnahme von 3 zustimmenden Stellungnahmen ohne Bemerkungen beinhalten sämtliche Stellungnahmen Anträge zur Baubewilligung und/oder zum Freiraum und zu den Massnahmen für eine angemessene Wohnqualität. Die Stellungnahme der BPUK verdeutlicht den Handlungsbedarf und auch das Spannungsfeld, in dem die verschiedenen Elemente der Vorlage im Rahmen von Planungs- und Bauvorhaben zum Tragen kommen:

«Der BPUK-Vorstand unterstützt die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen. Die Kantone sind mit Blick auf den Verdichtungsauftrag darauf angewiesen, in Zukunft an lärmexponierten

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