Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 101Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

Gründe und Prozess eines Ausschlusses müssen klar definiert (MOVI+, TRAVYS, transfair) und idealerweise in einem Vertrag mit Rechten und Pflichten geklärt werden (GE). Es sollten verschiedene Fälle nach Schweregrad unterschieden und die Reaktionen abgestuft werden (TPG) und geklärt werden unter welchen Voraussetzungen ein erneuter Anschluss möglich wird (FR, ZH, Travail Suisse). Die Bedingungen für einen Ausschluss sind mit den Branchenverbänden gemeinsam zu definieren (Post). Es sollte auch geregelt werden, wie damit umgegangen werden soll, wenn jemand Profit aus den Daten schlägt (Flughafen Zürich).

Die Möglichkeit eines Ausschlusses von Datenlieferanten, die eine Datenlieferpflicht haben wird bezweifelt (LU, OW, TG, UR, BPUK/KöV). Es sollen ausschliesslich nur Datenlieferanten ausgeschlossen werden können (NE). Letztlich soll eine gute Koordination mit den Datenlieferanten gewährleisten, dass ein Mindeststandard der Daten eingehalten wird (VS).

Es soll eine Meldestelle für Datenmissbrauch eingerichtet werden (AG). Der Prozess im Hinblick eines allfälligen Ausschlusses ist mit der SBB-SKI zu koordinieren (vbl).

Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht erscheint es zentral, dass die MDA die Pflicht zur Einlieferung von Kerndaten auch durchsetzen kann (WEKO).

Lediglich eine kleine Minderheit von 5 Antwortenden (Total Ja und Nein 98) (SP, sgv, ZVV, local Search, EPFL) lehnt diese Möglichkeit aus ganz unterschiedlichen Gründen ab.

Konzessionierte Transportunternehmungen dürfen keinesfalls ausgeschlossen werden, wenn sie die geforderten Kerndaten nicht im geforderten Umfang bereitstellen können (ZVV).

Ein Ausschluss von Datenlieferanten soll nur möglich sein, wenn die Daten nicht von erheblichem Nutzen für die Allgemeinheit sind (SP).

Ein Ausschluss müsste angefochten werden können (EPFL).

Die Aufgaben sollten von einer privaten und nicht von einer staatlichen Organisation übernommen werden (sgv).

Daten sollten ohne Registrierung für alle zugänglich sein (local Search).

Ergebnis Akteurgespräche

Die Frage wurde nicht thematisiert.

Tabelle 33: Ergebnis Vernehmlassung: Ausschlusskompetenz für Betreiberin der NADIM bei

Pflichtverletzung/missbräuchlicher Nutzung.

Kategorie Ja Nein

Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR,

GE, GL, GR, JU, LU, NE, OW,

SO, SG, SH, SZ, TI, TG, UR,

VD, VS, ZG, ZH

101/274 BAV-D-318B3401/238