Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

SEV, swisscleantech, Swiss

Data Alliance, TCS, VCS,

VFAS, WEKO

4.10 Gewerbliche Leistungen – Frage 17

Soll die Betreiberin gewerbliche Leistungen wie Beratungen oder Expertisen durchführen können, sofern dazu ihr spezielles Knowhow erforderlich ist und diese Leistungen keine Konkurrenzierung von privatwirtschaftlichen Unternehmen darstellen?

Ergebnis Vernehmlassung

22%

Ja 50% Nein leer

28%

Abbildung 32: Frage 17.

Eine Mehrheit von 61 Antwortenden (Total Ja und Nein 95) (u.a. 20 Kantone, SP, SGB, WEKO)

sind damit einverstanden, dass die MDA unter den genannten Bedingungen gewerbliche Leis-

tungen erbringen kann, insbesondere, wenn der Umfang klar definiert ist und die Leistungen ein spezifisches Knowhow der der MDA erfordern. Inwiefern sie damit am Markt gegenüber Privaten auftreten darf, wird unterschiedlich beurteilt.

Die MDA soll sich auf die Unterstützung der Nutzenden beschränken (z.B. JU, Jungfraubahnen, VBZ, SIA). Sie soll auf Bereiche fokussieren, wo ein Mangel an Expertise erkannt worden ist (GR, SG, TG, MyBuxi, SAC).

Es wird gefordert, dass diese Leistungen private Anbieter nicht konkurrenzieren dürfen (ZH) und auch keine Angebote für Endkunden anbieten (WEKO).

Umgekehrt sehen andere, dass die Betreiberin die Möglichkeit für fachliche Beratungsdienstleistungen erhalten soll, auch wenn damit Private konkurrenziert werden (z.B. tpl, RhB, VCS; Pusch, Algorithm Watch, swisscleantech).

Eine Minderheit von 34 Antwortenden (Total Ja und Nein 95) (u.a. 5 Kantone, SAB, economie-

suisse, Die Arbeitgeber) sind gegen gewerbliche Leistungen durch die MDA, weil der Fokus

98/274 BAV-D-318B3401/238