Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 142Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

Begründungen der Ablehnenden

Nein – «Der Bund soll die Bereitstellung von Mobilitätsdateninfrastruktur den Mobilitätsanbietern überlassen und sich auf die Definition von Standards und Regeln für den Datenaus-

tausch beschränken.»

SBB: Das Ziel der besseren Nutzung von Mobilitätsdaten unterstützen wir. Den Weg dahin sehen wir über einen schlanken Industriestandard, der vom Mobilitätssektor entwickelt, anhand von Pilotprojekten erprobt und kuratiert sowie kontinuierlich weiterentwickelt wird.

sgv: Das Ziel, mithilfe der MODI bessere Angebote für den Endkunden zur Verfügung zu stellen, wird komplett verfehlt. Dadurch, dass die Vorlage nicht auf die Entwicklung von konkreten Produkten / Dienstleistungen (z. B. App) abzielt, ist der direkte Nutzen für den Endkunden verschwindend gering.

ZVV: Der Nutzen der angedachten Basisdateninfrastruktur in Bezug auf die Effizienz wird in der Vorlage überschätzt. Eine solche ist in keiner Art und Weise Garant für ein effizienteres Mobilitätssystem. Die Zentralisierung von Aufgaben und Kompetenzen in diesem Bereich kann sogar zu einer Effizienzminderung führen, unter anderem, weil ein hoher Koordinationsaufwand zwischen der MDA und den beteiligten Akteuren erforderlich würde. MODIG sollte daher auf das notwendige Minimum beschränkt werden und lediglich Standards und Regeln für einen effizienten und diskriminierungsfreien Datenaustausch unter Mobilitäts-anbietern und -vermittlern festlegen. Definition,

Aufbau und Betrieb der Infrastrukturen müssen hingegen soweit wie möglich den Mobilitätsanbietern und -vermittlern überlassen bleiben (Subsidiaritätsprinzip).

Nein – «Es bestehen grundlegende Zweifel.»

Diese Frage ist konfus und hat verschiedene Dimensionen: (1) Es wird der Begriff der «Basisdateninfrastruktur» eingeführt; was ist der Unterschied zur «Dateninfrastruktur»? (2) Die Bereitstellung von bedürfnisgerechteren Angeboten für Endkunden ist Aufgabe der Transportunternehmen, und kann eventuell von digitalen Plattformen wahrgenommen werden. Dazu brauchen sie Zugang zu gewissen Daten, aber dafür genügen Regeln und es braucht keine Infrastruktur. (3) Es scheint, aber es wird nirgends explizit gesagt, dass mit «Dateninfrastruktur» ein Betreiber (einer IT-Infrastruktur), respektive ein Manager dieser Daten gemeint ist. Wenn dem so ist, dann sollte dies explizit so gesagt werden. Wenn es um den Zugang zu Daten geht, dann braucht es Regeln; wenn es hingegen um das Betreiben/Managen von Daten geht, dann braucht es in der Tat physische Element wie Servers, Data Storage, Computer, etc., kurzum eine IT-Infrastruktur. Diese sind aber noch keine Infrastruktur vergleichbar mit einem Netz (wie eine Strassen- oder Schieneninfrastruktur).

Frage 6: Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI) – Flexibilität

Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat mit Blick auf die laufenden Entwicklungen die MODI bei Bedarf zweckgerichtet mit zusätzlichen Bestandteilen neben der NADIM und dem Verkehrsnetz CH ergänzen kann?

Hinweise der Zustimmenden

Ja – «Die relevanten Akteure sind in den Prozess miteinzubeziehen.»

142/274 BAV-D-318B3401/238