Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

AMAG, TCS, TPG: Der stetige Dialog mit den Akteuren ist fundamental. Die relevanten Akteure sind zu konsultieren.

AMAG, CHACOMO: Die Ausgestaltung des Übergangsrat bzw. des Soundingboards (bzw. der späteren MDA) ist mit den wesentlichen Branchenvertretern zu bestücken. Die Shared Mobility Branche ist (aufgrund ihrer Bedeutung) bei der Weiterentwicklung eng einzubeziehen. CHACOMO soll die Interessen der Shared Mobility Branche im Übergangsrat der SKI+ und allenfalls im

Soundingboard einbringen können.

AR, BPUK/KöV, FR, GE, JU, LU, OW, SG, UR, VD, ZH: Die Kantone haben unterschiedliche Haltungen. Bei wesentlichen Neuerungen wird erwartet, dass die Kantone und Gemeinden zwingend frühzeitig mittels Vernehmlassung und Konsultationen einbezogen werden (wie dies im erläuternden Bericht garantiert wird).

Ja – «Es besteht Klärungsbedarf bzgl. der Definition und dem Ausmass der zusätzlichen Be-

standteile.»

FR, LITRA : Il manque toutefois dans le rapport explicatif des exemples d’éléments supplémentaires ».

GE : Le système doit inclure notamment à terme les données issues des constructeurs automobiles (données FCD).

GR: Die Anwendung von Daten soll bei allfälligen Ergänzungen überschaubar bleiben (z.B. nur Sachdaten ergänzen).

LITRA: Vertriebsleistungen für Mobilitätsangebote können aus Sicht der LITRA keine Bundesaufgabe werden.

SATW, Swiss Data Alliance: Wesentliche Aspekte für diese Weiterentwicklung sind die Anbindung weiterer Bereiche wie bspw. dem Tourismus und die Sicherstellung der Interoperabilität zwischen den entsprechenden Datenräumen.

WEKO: Der Fokus liege in einer ersten Phase auf den für ein effizientes Mobilitätssystem relevanten Mobilitätsdaten des landgebundenen Personenverkehrs. Es soll indes auch geprüft werden, ob und inwiefern in einer späteren Phase auch relevante Daten von Güterverkehr, Logistik und Luftverkehr einbezogen werden sollen (vgl. Ziff. 1.2.1 erl. Bericht).

Ja – «Unter gewissen Bedingungen; bspw. Angemessenheit, Wirkungsanalysen oder der Einhaltung der Grundsätze.»

MOVI+ : Tant qu’il est évident que les solutions mises en œuvre répondent à un besoin et favorisent globalement la multimodalité, le conseil fédéral doit pouvoir étendre le périmètre de fonctionnement.

MyBuxi, SAC: Es werden weitere, heute teilweise noch nicht erdachte / bekannte Elemente aufkommen, die einer Regelung bedürfen. Diese können, müssen aber nicht in MODI angesiedelt werden. Dies muss von Fall zu Fall entschieden werden.

Post: Es ist dabei zu beachten, dass die weiteren Dienstleistungen die Grundsätze der MODI, wie beispielsweise die Diskriminierungsfreiheit, einhalten.

143/274 BAV-D-318B3401/238