Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 141Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

CH++: Die Beschreibung suggeriert eine zentrale Datensammlung («Datenplattform») beim Bund. Die Zukunftsfähigkeit dieses Ansatzes ist in Frage gestellt, bestehen etwa mit Opendata.swiss und Opentransportdata.swiss bereits überlappende Datenplattformen. Die infrastrukturelle Leistung sollte, wie weiter oben ausgeführt, eher aus kuratierten Standards, der Bereitstellung von Enabler-Services und einer Governance für den offenen Datenraum bestehen.

Flughafen Zürich: Es ist zu prüfen, bis zu welchem Grad die Daten durch den Bund bearbeitet und für Angebote verwendet werden dürfen. Private Anbieter haben oftmals effizientere Ansätze. Eine Abgrenzung erscheint uns sinnvoll, wie «veredelte» Daten wieder auf der Plattform bereitgestellt werden könnten. Dies sollte mit Ausnahme der -rechtlichen Mobilitätsanbieter nicht die Aufgabe des Bundes sein.

GE : Oui, disposer d'une interface qui centralise la mise à disposition et l'acquisition des données de mobilité est fondamental. Toutefois, il est important d'impliquer l'ensemble des acteurs concernés dans la mise en place de cette infrastructure afin de garantir sa fiabilité et son opérationnalité.

NE : La LIDMo devrait définir des normes et des règles pour un échange de données efficace et non discriminatoire entre les fournisseurs et les intermédiaires de mobilité. La définition, la mise en place et l'exploitation des infrastructures peuvent être une compétence fédérale. Mais, nous

sommes d’avis qu’une certaine marge de manœuvre devrait être laissée aux fournisseurs et aux intermédiaires de mobilité. Au minimum, les cantons et les communes devraient être impliqués suffisamment tôt et de façon adéquate aux réflexions de la Confédération concernant le développement ou l’adaptation de la MODI.

SO: Wir sehen die Probleme insbesondere im Verkehrsmanagement (Steuerung/Lenkung) lokal. Bestehende und bewährte Konzepte sind hier nicht ohne Rücksprache zu unterwandern.

vbl: Sofern MODI qualitativ gute Daten und Standards anbieten wird, können Synergien genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Es gibt somit eine nationale Dateninfrastruktur und nicht jeder Mobilitätsanbieter muss eigene Infrastrukturen bauen und versuchen andere Akteure anzubinden. Die Effizienz seitens Anbieter wird aus unserer Sicht jedoch überschätzt. Digitalisierung bedeutet immer Mehraufwand. Bezüglich Mobilitätsdaten des öffentlichen Verkehrs kann der Aufwand wohl im heutigen Rahmen beibehalten werden, wenn nach wie vor die SBB SKI für die öV-Daten zuständig sind und so ein Koordinationsaufwand zwischen der neuen Mobilitätsdatenanstalt des Bundes und allen einzelnen Transportunternehmen ausgeschlossen werden kann.

ZG: Die Dateninfrastruktur als «Basisdateninfrastruktur» soll Basisdaten resp. Kerndaten umfassen, welche klar definiert sein müssen. Die Abgrenzung zu den anderen optionalen Daten ist in der Vorlage zu offen und unklar. Die Bundesebene ist aber der richtige Massstab, da Mobilität über Kantons- und Gemeindegrenzen hinausgeht.

Ja – «Mobilitätsdateninfrastruktur soll offene Formate und open Source-Dienste anbieten und auch Zugang zum Verkauf von Mobilitätsangeboten erleichtern.»

FRS: Sur le principe, nous sommes favorables à la création d’une infrastructure de données pour développer les offres multimodales. Toutefois, le projet est insuffisant car il ne prévoit pas de faciliter l’accès à la vente de titres de transport pour les offres de mobilité faisant l’objet d’une concession ou d’une subvention fédérale.

SchweizMobil: Die Endkundinnen und -kunden stehen nicht im Fokus dieses Gesetzes. Ob daraus bedürfnisgerechte Angebot für Endkunden bereitgestellt würden, kann mit diesem Gesetz nicht sichergestellt werden.

141/274 BAV-D-318B3401/238