Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 149Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
Ja – «Keine Mehrkosten für die öffentliche Hand / keine Auswirkungen auf RPV-Abgeltun-
gen.»
SGV: Premièrement, il est important que ce système, après les dix premières années de financement assuré par la Confédération, n’aie aucune conséquence financière sur le niveau communal et soit financé par des tiers. Deuxièmement, l’outil NADIM (l’Infrastructure nationale destinée à mettre en réseau les utilisateurs de données sur la mobilité) doit être simple d’utilisation et ne pas provoquer une surcharge administrative importante pour les communes.
SSV/UVS : L’UVS accepte le mode de financement proposé. Ces émoluments ne devront toutefois pas être perçus dans le domaine du service public : pour l’UVS il est important qu’aucun coût supplémentaire - par rapport à aujourd’hui - ne soit supporté par les acteurs du service public.
VöV: Allfällige von den konzessionierten Transportunternehmen zu bezahlende Nutzungsgebühren für die MODI dürfen nicht zu Lasten des bestehenden RPV-Verpflichtungskredites gehen. Es sollte ein vom bestehenden RPV-Verpflichtungskredit unabhängiges Finanzierungsgefäss definiert werden.
Ja – weitere Hinweise
Flughafen Zürich: Bei diesem Ansatz sind folgende Kriterien anzuwenden: ein Marketplace Modell, bei welchem Private Anbieter vorhandene Daten veredeln können und diese wieder auf der Plattform anbieten; die Plattform stellt eine Qualitätssicherung dar und sorgt für die Sicherheit aller Akteure; Datenlieferanten sollten keine Nutzerbeiträge zahlen müssen, oder für die Datenlieferung höher vergünstigt werden als die Kosten für die Nutzerbeiträge. (Wer Daten liefert soll nicht im Konsum benachteiligt werden, die gelieferten Daten müssen aber auch einen Wert haben); Es ist auf marktfähige Gebühren zu achten.
LITRA: Unterstützt werden die in den ersten zehn Jahren vorgeschlagene Finanzierung von Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der MODI durch den Bund. Damit kann in den ersten Betriebsjahren ein kostenfreier Zugang ermöglicht und eine niederschwellige Nutzung von Mobilitätsdaten durch zahlreiche Anbieter gefördert werden. Eine finanzielle Unterstützung von reinen Datenbezügern erachten wir hingegen nicht als sinnvoll, weil damit falsche Anreize gesetzt werden.
Ebenfalls würde sich die LITRA wünschen, dass nicht erst nach acht, sondern bereits nach vier Jahren die Zweckmässigkeit, die Umsetzung, die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit der MODI überprüft, dem Parlament Bericht erstattet und allenfalls notwendige, weiterführende Massnahmen beantragt werden. Dies soll dann nach acht Jahren ebenfalls die Frage beinhalten, ob und in welchem Umfang eine Finanzierung über Nutzergebühren eingeführt werden kann.
vbl: Die vorgesehene Finanzierung entspricht der aktuellen Praxis von OPDCH bei SBB SKI. Im Vergleich hierzu sind bei MODI verschiedene Akteure verschiedenster Branchen angebunden. Wir erachten es nicht als zielführend, wenn man für den Datenbezug der eigenen Branche ab einer gewissen Datenmenge selbst Gebühren entrichten muss. Oberster Grundsatz muss sein: Der Datenbezug muss klar und diskriminierungsfrei durch die MDA in Bezug auf Reziprozität; Kosten und OpenData geregelt sein.
Begründungen der Ablehnenden
Nein – «Grundversorgung / staatliche Aufgabe – deshalb kostenlos zur Verfügung zu stellen.»
149/274 BAV-D-318B3401/238