Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 165Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

heblichen Nachteilen verbunden sein könnte, so dass sie/er sich gezwungen sieht, die geforderten Daten zu liefern. Aufgrund der Wichtigkeit dieses Bereichs sollten zwingend auf Gesetzesstufe die möglichen Kerndatenkategorien abschliessend definiert werden. Weitergehende Details betreffend die Kerndaten sind auf Verordnungsstufe zu regeln. Personendaten sollten generell nicht als Kerndaten festgelegt werden können, dies insbesondere aus Datenschutzgründen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise Transportunternehmen indirekt dazu gezwungen werden können, Personendaten zu liefern.

RhB: Der Aufwand, je Lieferant die spezifischen Kerndaten zu definieren, ist mit diesem Prozedere sehr gross. Es wäre zweckmässiger, die oben erwähnte abschliessende Liste so festzulegen, dass diese auch im Sinne der Diskriminierungsfreiheit für alle Lieferanten gleichermassen gilt.

Frage 9c: NADIM – Kerndaten als Open Data

Sind Sie der Ansicht, dass die Kerndaten grundsätzlich als Open Data (i.d.R. kostenlos, zur freien Weiterverwendung) über die NADIM zugänglich gemacht werden sollen?

Hinweise der Zustimmenden

Ja – «Die Verfügbarkeit der Daten als Open Data ist ein wichtiger Bestandteil der NADIM.»

CH++: Im Interesse der Interoperabilität, Vertrauenswürdigkeit und Unabhängigkeit sollen auch Softwarekomponenten für die Enabler-Services – als grundlegendes Prinzip für öffentliche digitale Infrastrukturen – unter Open Source Lizenzen entwickelt und betrieben werden.

CHACOMO: Den Datenlieferanten sollte es möglich sein, eine minimale Transparenz über die Datenbezüger und den Verwendungszwecken zu erlangen. Zudem sind Mechanismen vorzusehen, die es ermöglichen, Datenbezüger auszuschliessen, welche die Daten missbräuchlich bzw. nicht in den Diensten der Ziele von NADIM verwenden

openmobility.ch: Open Data darf sich nur auf die Kerndaten beziehen. Die übrigen Mobilitätsdaten müssen im Eigentum der jeweiligen Mobilitätsakteure verbleiben.

SAB: Die ganze Vorlage macht nur Sinn, wenn alle Dateien als Open Data öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

Die Grünen: Ergänzend schlagen die GRÜNEN vor, dass die im Rahmen der Mobilitätsdateninfrastruktur entwickelte Software grundsätzlich unter einer Open Source Lizenz frei zugänglich publiziert wird. Die Veröffentlichung von Open Source Software fördert die Unabhängigkeit und Nicht-Diskriminierung der Mobilitätsdateninfrastruktur, weil so Behörden, Unternehmen und die Zivilgesellschaft die entwickelten Module und Programme selbständig nutzen und weiterentwickeln können. Gleichzeitig ermöglicht der Einblick in den Quellcode die Transparenz der Algorithmen und erhöht damit die Qualität und Sicherheit der digitalen Infrastruktur. Und nicht zuletzt reduziert die gemeinsame Weiterentwicklung von Open Source Software auch Kosten, da durch die Wiederverwendung der Komponenten und Anwendungen der Mobilitätsdateninfrastruktur Ausgaben für die Software-Entwicklung gespart werden können.

Ja – «Die über Kerndaten hinausgehenden Daten sind anders zu handhaben.»

165/274 BAV-D-318B3401/238