Rapport sur les résultats

Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 165Fedlex · Rapport sur les résultats

Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1

AMAG: Ein Kerndatenset ist zwar zentral zu bestimmen, muss aber die Flexibilität aufweisen, dass für neue Anwendungsfälle, welche der Gesamteffizienz des Verkehrssystems helfen, in angebrachter Reaktionsfähigkeit und -geschwindigkeit begegnet werden kann. Die Akteure sind bei der Festlegung sowie des Umfangs und den Anforderungen an die Kerndaten miteinzubeziehen.

ASP: Eine individuelle Festlegung des Lieferumfangs lehnen wir ab. Hier muss in jedem Fall das Prinzip der Reziprozität gelten.

ASP, BS, ZG, ZH: Die Festlegung muss aber in enger Abstimmung mit den Datenlieferanten erfolgen.

BE, VD: Wie im erläuternden Bericht festgehalten, ist die öffentliche Hand und sind damit auch die Kantone bei der Festlegung zweckmässig einzubeziehen.

BPUK/KöV, LU, OW, UR: Die Datenlieferplicht für Kerndaten muss in enger Abstimmung mit den Datenlieferanten erfolgen (d.h. in vielen Fällen mit Kantonen und Gemeinden). Die entsprechende Abstimmung muss im Gesetz festgehalten werden, während die Dateninhalte (Kerndaten) auf Verordnungsebene festzulegen sind (vgl. das Konzept des Geoinformationsgesetzes und der Geoinformationsverordnung zur Mitwirkung und Definition von Datenmodellen). Die Kerndaten müssen auf stabilen Datenmodellen und -inhalten beruhen und können nicht flexibel geändert werden. Letztere müssen breit abgestützt sein und unter Mitwirkung der datenliefernden Stellen erfolgen. Im Bereich der optionalen Daten ist eine Flexibilität möglich.

Flughafen Zürich: Die Erhebung des Datenmodells/der Kerndaten ist partizipativ durch Experten der verschiedenen Verkehrsträger und Konsumenten der Plattform zu lösen. So kann sichergestellt werden, dass die richtigen Daten vorhanden sind.

LITRA: Welche Mobilitätsdaten genau als Infrastruktur in MODI aufgenommen werden sollen, muss aus Sicht der LITRA noch genauer spezifiziert und der Prozess zur laufenden Festlegung dieser Daten durch alle Beteiligten klarer definiert werden.

MOVI+ : Il s’agit vraisemblablement de la meilleure façon de partager la donnée. Il convient toutefois de laisser la possibilité aux utilisateurs d’être indépendants dans l’exploitation afin de ne pas créer de « single point of failure » qui seraient inacceptables (OpenData down = plus de mobilité partagée).

openmobility.ch: Wir stimmen der Aussage nur insofern zu, wenn sich die Kompetenz des Bundesrates auf die grundlegenden Anpassungen der entsprechenden Verordnungen beschränkt bleibt. Die inhaltlichen und Detailanforderungen sollen durch die NaDIM Betreiberin unter Einbezug der Mobilitätsakteure definiert und bei Bedarf rasch und flexibel angepasst werden können.

SATW, Swiss Data Alliance: Wichtig ist hierbei, dass die Bedürfnisse der KundInnen und AnbieterInnen ausreichend gut bekannt sind, um diese Festlegung vornehmen zu können. Das muss nahe am Geschäft erfolgen und entsprechendes Fachwissen vorhanden sein.

TCS: Aus Sicht des TCS beinhaltet die Zukunftsfähigkeit, dass das Mobilitätssystem effizient und bedarfsorientiert gestaltet ist. Der TCS spricht sich deshalb für die frühe, institutionalisierte Konsultation der Akteure aus. Marktnähe und Agilität werden dabei zentral sein.

TPG : Le principe de l’égalité de traitement entre les fournisseurs de données doit être garanti. Il est, en outre, nécessaire d’harmoniser les données clés nécessaires par typologie d’opérateurs.

vbl: Um einen optimalen Betrieb von MODI und NADIM gewährleisten zu können, ist eine zentrale Standardisierung zwingend. Es sind jedoch zwingend die Mobilitätsanbieter (Transportunternehmen), respektive deren Besteller bei der Festlegung der Kerndaten miteinzubeziehen. Dies, da das zusätzliche Einfordern von Daten, welche über diejenigen der aktuell an die SKI-Systeme und

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