Rapport sur les résultats

Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages

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Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1

Oui – « Il ne doit pas y avoir d’intervention dans la logique du marché et il faut que la concur-

rence soit libre. »

Flughafen Zürich: Die Vorlage muss eine möglichst enge Definition von Mobilitätsdaten verfolgen. Der Bund beschränkt sich auf Geo- und Betriebsdaten. Neben der Beschränkung auf bestimmte Daten darf es mit dem angedachten Gesetzesentwurf nicht darum gehen, die Stellung des öffentlichen Verkehrs zu sichern oder auszubauen. Im Gegenteil, eine zentrale Schnittstelle für eine multimodale Mobilität muss diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. Eine Diskriminierung eines oder mehrerer Verkehrsträger und/oder Unternehmen wäre ein Eingriff in die Marktlogik und Wettbewerbsfreiheit. Es gilt daher, die Verkehrsträger und somit den Wettbewerb gleichberechtigt zu fördern und durch die Mobilitätsdateninfrastruktur zu unterstützen. Nur so können Innovationen gefördert werden.

JU : Rien n'est dit sur le contrôle des applications exploitant ces données (voir réponse 20). Attention aux tendances monopolistiques du marché.

Motifs des parties défavorables

VS : Peut être compliqué à mettre en œuvre.

Question complémentaire 22 : Réseau des transports CH – Incitations supplémentaires

Estimez-vous que l’utilité de la liaison et de la compatibilité des propres données sur les réseaux de transport avec d’autres données est suffisante pour que les fournisseurs de données participent au Réseau des transports CH ? Dans la négative, quelles incitations supplémentaires devraient être mises en place ?

Remarques des parties favorables

Oui – « Approbation avec autres propositions ou propositions complémentaires »

Flughafen Zürich: Entscheidend werden die Exklusivität des Datenbezugs (keine anderen Quelle) sowie die Relevanz der Daten sein.

local Search: Die Daten müssen ausserdem möglichst aktuell und vollständig sein.

MyBuxi: Es kann sein, dass einige Akteure mehr Daten einbringen als sie beziehen. Eventuell braucht es dafür einen Mechanismus zur Entschädigung.

vbl: Der Anreiz ist gegeben. Allerdings muss das Verkehrsnetz CH auch fehlerfrei nutzbar sein. Dies bedingt zwingend differenzierte Routings je nach Verkehrsmittelarten und je nach Kundenprofile!

ZH: Der Nutzen, der aus der einfachen Verknüpfung verschiedener Fachdaten über das Verkehrsnetz CH entsteht, sollte für viele Akteurinnen und Akteure ausreichend attraktiv für eine Beteiligung sein. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte zu gegebener Zeit zumindest in Teilbereichen eine verpflichtende Beteiligung in Erwägung gezogen werden.

186/276 BAV-D-318B3401/238