Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

3 Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung und der Akteurgespräche

3.1 Zusammenfassende Ergebnisse der Vernehmlassung

Die Stossrichtung und die Hauptinhalte der Vorlage MODIG werden von einer überwiegenden Mehrheit der Teilnehmenden klar bestätigt. Nachfolgend die wichtigsten Punkte:

• Schaffung eines verkehrsträgerübergreifenden Gesetzes: 84% JA / 7% NEIN / 9% leer

• Aktive Rolle des Bundes: 79% JA / 5% NEIN / 16% leer

• Mobilitätsdaten sind eine systemrelevante Infrastruktur: 77% JA / 6% NEIN / 17% leer

• Bedarf nach Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI): 77% JA / 5% NEIN / 18 % leer

• Grundsätze zu Betrieb der MODI (u.a. Neutralität, Freiwilligkeit, Flexibilität): 72% JA / 9% NEIN

/ 19 % leer

• Zweckmässigkeit von Verkehrsnetz CH: 77% JA / 2% NEIN / 21% leer

• Zweckmässigkeit der NADIM: 81% JA / 4% NEIN / 15% leer

Bei 35 Teilfragen überwiegt der Anteil der Zustimmenden gegenüber den Ablehnenden, ausgenommen die Frage nach einer Datenlieferpflicht für private Unternehmen.

Insbesondere bei den folgenden Themen sind trotz mehrheitlicher Zustimmung kontroverse Haltungen, Unklarheiten und Kritik zu verzeichnen:

Längerfristige Finanzierung durch Nutzer: 45% JA / 28% NEIN. Abgelehnt wird, weil die

MODI als staatliche Aufgabe bzw. Service Public vom Staat finanziert werden soll, die Einführung von Nutzergebühren die Attraktivität schmälern und grosse Marktakteure bevorzugen könnte: u.a. 1/3 der Kantone, 3 Parteien (Mitte, SP, Grüne), SAB, Arbeitgeber, economiesuisse, ASP, 4 öV-Unternehmen inkl. SBB.

Prinzip Freiwilligkeit: 44% JA / 32% NEIN zum Grundsatz der freiwilligen Teilnahme und zum

Verzicht auf neue Datenlieferpflichten. Konkret werden weitere Datenlieferpflichten wie folgt befürwortet: 64% für die öffentliche Hand (insbesondere auch viele Kantone), 58% für konzessionierte oder subventionierte Unternehmen – dies im Gegensatz zu nur 28% für private Unternehmen.

 Pflicht zur Bereitstellung eines minimalen Datensets (zu definierendes Kerndatenset) zur

Teilnahme an NADIM: 79% JA / 3% NEIN, allerdings bleibt die Definition und die Regulierungsebene des Kerndatensets und des Datenumfangs der NADIM umstritten.

Gründung einer Mobilitätdatenanstalt (MDA): 53% JA / 27% NEIN. Abgelehnt wird die MDA,

weil Zweifel an der nötigen Agilität und der Marktnähe bestehen und aufgrund der veranschlagten Kosten. Sowohl Befürwortende, Ablehnende und auch leer einlegende nannten als denkbare Alternativen, insbesondere die Eingliederung in die Bundesverwaltung, die Ausschreibung eines Leistungsauftrages, eine Genossenschaft, ein Private-Public-Partnership, eine spezialgesetzliche AG.

Regelung zu Datenschutz genügt: 55% JA / 20% NEIN. Abgelehnt wird, weil die Regelung zu

ungenau und zu prüfen sei, ob Personendaten bearbeitet werden müssen und inwiefern das Recht auf digitale Selbstbestimmung umgesetzt werden kann.

3.2 Zusammenfassende Ergebnisse der Akteurgespräche

An den drei Akteurgesprächen wurden insbesondere folgende Themen diskutiert und von den Akteuren wie nachfolgend dargestellt mitgetragen:

Übergeordnete Zielsetzung, Mission, Handlungsbedarf: Es geht vor dem Hintergrund der

übergeordneten Ziele des Bundes insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Klima- und Energiepolitik darum, Daten einfach austauschen und nutzen zu können, um damit das Mobilitätssystem insgesamt effizienter zu machen und um vorhandene Kapazitäten optimaler zu nutzen. Entsprechend wurde auch die Mission der NADIM diskutiert. Aus Sicht der Akteure füllt die MODI eine wichtige Lücke zwischen den Marktakteuren und soll den freiwilligen Datenaustausch

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