Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
Dazu erfolgt die Standardisierung von Datenformaten und Programmierschnittstellen unter Berücksichtigung der Interessen der Akteure und mit Blick auf die internationalen Entwicklungen, insbesondere der Nachbarländer und der EU-Kommission.
Die Bereitstellung von ausgewählten technischen Services kann die Zusammenarbeit der Akteure, die effiziente Abwicklung der Aufgaben und Geschäftsmodelle der Akteure und damit insgesamt die Effizienz des Gesamtmobilitätssystems unterstützen. Die Nutzung dieser Services durch die Akteure ist immer freiwillig.
Neben den rein technischen Funktionen (Services) gibt es auch eher organisatorische Funktionen, die insbesondere für die Entwicklung und Bereitstellung der technischen Funktionen notwendig sind.
Folie aus den Präsentationen der Akteurgespräche
Im Bereich der technischen Services stehen folgende Bereiche im Fokus:
zur Unterstützung der Information über Mobilitätsangebote (z.B. Routing-Services wie
der Open-Journey-Planner)
zur Unterstützung im Bereich Interaktion / Transaktion (z.B. bei Bedarf für Aktionen wie
Reservation / Buchung / Kauf / Absprung ins Clearing); dies könnte insbesondere für kleinere Mobilitätsanbieter von Nutzen sein
Clearingprozesse selber sollen aber explizit nicht mit technischen Services unterstützt werden, da es hier spezialisierte und etablierte Anbieter gibt.
zur Unterstützung von Analyse und Prognosen z.B. für die Planung von neuen Ver-
kehrsinfrastrukturen (technischer Service unterstützt z.B. die Erstellung von konsistenten Datenreihen aus unterschiedlichen Jahren).
Peer2Peer-Funktionen (Input von Openmobility): Vorschlag für eine Art von Vermitt-
lungsservices für eine einfachere Abwicklung von Geschäftsprozessen zwischen Marktakteuren. Ermöglicht die Kontrolle und den sicheren Austausch von «Restricted Data»; ergo von geschäftsspezifischen Daten, die nicht als Open Data allen Akteuren zur Verfügung gestellt werden. Der Datenaustausch erfolgt auf der Basis einer kommerziellen Vereinbarung zwischen den Akteuren. Es stellt sich die Frage, ob dieser Service eine staatliche Aufgabe und damit im Portfolio der NADIM sein soll.
23/274 BAV-D-318B3401/238