Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
gend personelle und finanzielle Mittel verfügt, um Akteure mit einzubeziehen, Daten zu konsolidieren, den internationalen Austausch zu pflegen, etc. Ausserdem ist sicherzustellen, dass die Akteure zweckmässig einbezogen sind und ihre Bedürfnisse einbringen können.
Folie aus den Präsentationen für die Akteurgespräche
Folie aus Präsentation Akteurgesprächen
Rechtsform Betreiberin: Diese Organisation soll zur Gewährleistung der Neutralität institutio-
nell unabhängig und beim Bund angesiedelt sein. Die Aufgabe soll dauernd vom Bund erbracht werden. Diese Organisation muss zwingend eine grosse Nähe zu den Akteuren aufweisen, damit sie ihre Bedürfnisse erfassen und umsetzen kann. Als Rechtsform ist eine Anstalt des Bundes geeignet und akzeptiert (Mobilitätsdatenagentur, MDA). Voraussetzung ist, dass sie über geeignete Gefässe die Akteurnähe sicherstellen kann. Dies soll über spezifische vertikale, the-
25/274 BAV-D-318B3401/238