Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
Ja – «Nationale und Internationale Datenhandhabung sowie v.A. deren Kontrolle ist zu defi-
nieren.»
TG: Es bestehen erhebliche Vorbehalte in Bezug auf die Weitergabe von Daten ins Ausland. Es müsste sichergestellt werden, dass allfällige Personendaten auch im Ausland mit einem angemessenen Datenschutzniveau bearbeitet werden. Zudem müsste eine wirksame Kontrollinstanz im Ausland eingerichtet werden, damit die Daten nicht missbräuchlich verwendet werden können. Die Gefahr eines Miss-brauchs ist gross.
UR: Im Austausch mit unterschiedlichen Datenlieferanten und –bezügern ist die Definition einheitlicher Datenstandards und klarer Anforderungen an die Metadaten eine unabdingbare Voraussetzung. Entsprechend ist auch deren Einhaltung zu überprüfen. Dabei ist der zweckmässige Einbezug der betroffenen Akteure von entscheidender Bedeutung. Wichtig ist die Nutzung anerkannter und erprobter Standards. Aus der Vorlage geht indes nicht klar hervor, wie die freiwillige Datenlieferung mit diesen Vorgaben zusammenpasst. Auch hier müsste eine Unterscheidung zwischen Kern- und Zusatzdaten gemacht werden.
Begründungen der Ablehnenden
Nein – «Die Aufgaben sind zu vage.»
ACS: Hier gilt es zu beachten, dass diese Aufgabenliste nicht auf konkreten Erfahrungen basiert. Deshalb scheint sie uns zu wenig gut abgestützt, als dass sie in einem Gesetz verankert werden sollte.
Nein – «Es gibt grundsätzliche Bedenken gegenüber der Organisationsform.»
EPFL: Es geht hier um Entscheide, die politisch legitimiert werden müssen, und die nicht einfach an eine Anstalt, welche zudem nicht reguliert ist, übertragen werden können. Dies ist problematisch in zweierlei Hinsicht: erstens macht damit die Anstalt Politik ohne dass die Politik dazu etwas sagen kann, und zweitens wird diese (Mobilitätsdaten-)Politik von der Koordination mit der übergeordneten Verkehrs- und Mobilitätspolitik unterlaufen. Als Resultat wird es unmöglich Mobilitätspolitik zu betreiben (siehe erläuternden Brief).
ZVV: Die Aufgaben sollten der SBB übertragen werden (siehe Antwort 15a).
Frage 16b: MDA – Standardisierung
Erachten Sie es für sinnvoll, dass die MDA – mit dem Ziel der Sicherstellung der Interoperabilität und unter Einbezug der relevanten Akteure – die Anforderungen an die Mobilitätsdaten, Metadaten und technischen Dienste festlegt (z.B. zu verwendende Standards) und deren Einhaltung überprüft?
Hinweise der Zustimmenden
Ja – «Die Aufgabe der Standardisierung muss nicht bei der MDA liegen.»
ACS: Dies könnte durch externe Mandate, unter der Leitung des BAF, sichergestellt werden, so dass keine eigene Organisation dafür geschaffen werden müsste.
212/274 BAV-D-318B3401/238