Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
Ja – «Es benötigt hierzu keine neue Anstalt.»
FRS, TCS : Sur le principe, ces propositions techniques font sens. Elles peuvent toutefois être exécutées par des mandats externes sous la direction de l’OFT, sans créer immédiatement une nouvelle organisation spécifique.
VS : Il serait opportun de ne pas fermer la porte à la sous-traitance pour certaines tâches spécifiques.
Begründung der Ablehnenden
Nein – «Die Zentralisierung dieser Aufgaben ist nicht zweckmässig.»
mobilidée : L'intégration des données est faite par les clients.
Post: Nur teilweise. Unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips sollten Strukturen geschaffen werden zur adäquaten branchenspezifischen Aufgabenerfüllung. So erachten wir es als nicht sinnvoll, wenn eine zentrale MDA die fachliche Unterstützung über alle Branchen und Mobilitätsbereiche wahrnimmt. Es erscheint sinnvoller, wenn die MDA die Akteure dabei unterstützt und den Rahmen schafft, um sich entsprechende aufzustellen. Die MDA sollte sich vermehrt als Integrator der unterschiedlichen Datenplattformen verstehen und nur dort aktiv werden, wo die Akteure dies nicht selber bewerkstelligen können. Art. 13 Abs. 2 Bst. d - e des Gesetzes sollten daher relativiert werden.
Nein – «Eine andere Organisation ist zu bevorzugen.»
sgv: Diese Aufgaben sollen nicht von einer staatlichen Anstalt, sondern von einer privaten Organisation übernommen werden.
ZVV: Die Aufgaben sollten der SBB übertragen werden (siehe Antwort 15).
Frage 17: MDA - Gewerbliche Leistungen
Soll die Betreiberin gewerbliche Leistungen wie Beratungen oder Expertisen durchführen können, sofern dazu ihr spezielles Knowhow erforderlich ist und diese Leistungen keine Konkurrenzierung von privatwirtschaftlichen Unternehmen darstellen?
Hinweise der Befürwortenden
Ja – «In bestimmten Bereichen (z.B. Standardisierung) sollen gewerbliche Leistungen ange-
boten werden.»
CH++: Ja, wenn diese Bestimmung präzise formuliert und überprüfbar eng ausgelegt wird.
Greenpeace, Pusch, swisscleantech, VCS: Die staatliche Betreiberin soll dort - wo es sinnvoll ist
- auch dann Beratungen durchführen und ihre Expertise zur Verfügung stellen dürfen, wenn diese Leistungen privatwirtschaftliche Unternehmen konkurrenzieren.
216/274 BAV-D-318B3401/238