Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 219Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
Hinweise der Zustimmenden
Ja – «Ein möglicher Ausschluss von der Nutzung der NADIM ist sinnvoll.»
AG: Es ist eine Meldestelle in der MDA einzurichten, wo sich auch Datenlieferanten bei Feststellung eines Datenmissbrauchs (insbesondere ihrer eigenen Daten) melden und einen Ausschluss eines Beziehenden beantragen können. Damit wird verhindert, dass Lieferanten gezwungen werden, ihre Datenlieferung einzustellen oder zu unterbrechen und damit weitere Beziehende, die sich korrekt verhalten, zu schädigen. Der Ausschluss eines Beziehenden soll jedoch immer und ausschliesslich über die MDA erfolgen. Das setzt entsprechende organisatorische Strukturen voraus.
MOVI+: La valeur ajoutée par la NADIM doit inciter les parties prenantes à vouloir conserver leur accès. Il semble donc approprié de pouvoir couper les accès à un partenaire ne respectant pas ses obligations. Toutefois, les modalités d’exclusion doivent être clairement définies et connues de tous.
Ja – «Es besteht zusätzliche Klärungsbedarf, Beispiele für das Nicht-einhalten der Pflichten oder einen Missbrauch fehlen.»
Flughafen Zürich: Es ist auch zu regeln, wie damit umgegangen wird, wenn ein Teilnehmer mit den Daten Profit schlägt. Allenfalls muss in diesem Fall die Abgabe erhöht werden. Im erläuternden Bericht zu Art. 17 ist auf den Datenschutz Bezug zu nehmen (S. 39).
FR, JU, transfair: Il manque toutefois des exemples d’utilisation illégale ou abusive dans le rapport explicatif.
Travail.Suisse: Le projet n’explique pas suffisamment quel mécanisme concret est prévu en cas d’utilisation illicite. Nous comprenons que le CDM dispose de la compétence de décision nécessaire et qu’en cas de recours, la décision reviendrait au Tribunal administratif fédéral.
Ja – «Kriterien für einen Ausschluss sind gemeinsam mit den Akuteren zu definieren.»
GE : Si et seulement si les droits et obligations sont fixés de manière collégiale (via la signature d'un contrat par exemple).
Post: Ja, wobei die Kriterien für einen Ausschluss gemeinsame mit den Akteuren (z.B. Branchenverbände) zu definieren sind, um Praktikabilität und Verhältnismässigkeit zu gewährleisten. Auch ist zu prüfen, durch welches Gremium ein solcher Ausschluss entschieden und durchsetzen wird, damit der Praxisbezug gewährleistet ist.
Ja – «Es ist zwischen den Beteiligten zu differenzieren.»
BPUK/KöV, LU, NE, OW, UR: Die Unterscheidung der Datennutzung und -lieferung ist nicht klar. Es können nur Datennutzerinnen und -nutzern ausgeschlossen werden. Bei Stellen, die eine Datenlieferplicht haben, ist dies nicht möglich. Die beiden Rollen dürfen nicht vermischt werden.
SP: Lieferant:innen sollten nur dann ausgeschlossen werden, wenn deren Daten für die Allgemeinheit nicht von erheblichem Nutzen ist, andernfalls sollten sie verpflichtet werden, Daten zu liefern – in vorgeschriebener Weise und Qualität.
ZG: Allerdings dürfte dies bei Lieferanten von Kerndaten schwierig sein.
219/274 BAV-D-318B3401/238