Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 217Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
JU : L'enjeu pour les entreprises privées est surtout de pouvoir accéder à des données fiables et de quali-té. L'organisme en charge de la gestion des données doit pouvoir fournir des prestations spécifiques à l'acquisition des données. Il devrait aussi pouvoir faire développer des applications uniques qui soient mises à disposition des entreprises de transport pour faciliter l'acquisition de données (description du réseau, statistique d'utilisateur et fréquentation, etc.
VBZ: Im Bereich Standardisierung und technischer Support.
tpl: A nostro parere il gestore deve potere conferire specifiche consulenze e perizie anche qualora fossero potenzialmente in concorrenza con imprese private.
Ja – «Sollte der Bedarf anfallen, ist eine gewerbliche Leistung zum entsprechenden Zeitpunkt zu prüfen.»
MyBuxi, SAC, SG: Ja, allerdings erst, wenn ein Mangel an Expertise erkannt ist. Auf keinen Fall sollen diese Leistungen «auf Vorrat» aufgebaut werden. Falls im vorgelegten Stellenbudget solche Leistungen bereits eingerechnet wurden, schlagen wir vor, diese vorerst zu streichen.
Ja – «Es darf keine Konkurrenz zu privaten Unternehmen entstehen.»
WEKO: Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sollte der Staat grundsätzlich nur dort unternehmerisch tätig sein, wo ein Marktversagen vorliegt oder Private nicht in der Lage sind, ein Bedürfnis abzudecken. Anzumerken ist, dass die MDA bei ihrer gewerblichen Tätigkeit dem Kartellgesetz untersteht (vgl. Art. 2 Abs.1bis KG).
Die WEKO beantragt, dass Art. 15 des Gesetzes dahingehend ergänzt wird, dass die Betreiberin der NADIM keine Endkundensysteme bzw. keine Angebote für Endkundinnen und Endkunden („Business to Customer“ B2C, Apps) bereitstellen darf.
ZH: Sofern diese Leistungen nicht in Konkurrenz zu privaten Anbieterinnen und Anbietern stehen, sollte die Möglichkeit zur Durchführung gewerblicher Leistungen bestehen.
Ja – «Die Organisationsform der gewerblichen Leistungen soll jedoch eine andere sein.»
SIA: Es sollten mit den relevanten Akteuren zusammen Beratungsstellen geschaffen werden, welche agil und flexibel den Bedarf decken.
ZVV: Die SBB sollte mit dem Betrieb betraut werden.
Begründungen der Ablehnenden
Nein – «Gewerbliche Leistungen gehören nicht zu den Aufgaben einer Bundesanstalt. Der Wettbewerb würde unverhältnismässig beeinflusst»
AI: Jede gewerbliche Leistung führt zumindest mittelbar zu einer Konkurrenzierung der Privatwirtschaft. Dies ist abzulehnen.
217/274 BAV-D-318B3401/238